STICHWORT: Der lange Weg des Heizungsgesetzes

BERLIN (dpa-AFX) -Bis das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft tritt, sind noch mehrere Schritte zu gehen. Nach langen Auseinandersetzungen in der Koalition wurde ein stark veränderter Gesetzentwurf erstmals Mitte Juni im Bundestag beraten. Die Bundesregierung wollte das Vorhaben eigentlich im Eilverfahren durch den Bundestag bringen, um es noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen.

Allerdings stoppte das Bundesverfassungsgericht dies am 5. Juli, um die Beratungsrechte der Abgeordneten zu wahren. Nun soll das sogenannte Heizungsgesetz voraussichtlich am 8. September vom Bundestag beschlossen werden. Für einen Gesetzesbeschluss reicht eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.

Läuft alles nach Plan, geht das Vorhaben wahrscheinlich Ende September an den Bundesrat. Handelt es sich wie im Fall des GEG um ein Einspruchsgesetz, kann er es entweder billigen oder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Kommt es in diesem Verfahren zu einem Einspruch des Bundesrats, kann der Bundestag ihn mit der erforderlichen Mehrheit abschmettern. Verhindern kann der Bundesrat das Gesetz mit seinem Einspruch also nur, wenn sich danach im Bundestag keine nötige Mehrheit mehr findet.

Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.