StVO-Novelle: Sind Blitzer-Apps jetzt verboten?
Blitzer-Apps sind als praktische Helfer im Straßenverkehr äußerst beliebt. Aber sind sie überhaupt legal? Der Bundesrat hat in seiner Novelle für die Straßenverkehrsordnung jetzt eindeutig entschieden.
Blitzer gehören zum Autofahren dazu. Ohne sie würde – wenn wir mal ganz ehrlich sind – wahrscheinlich ziemliches Tempo-Chaos auf den Straßen herrschen. Trotzdem will keiner ein unfreiwilliges Sünder-Foto von sich bezahlen. Vor unliebsamen Überraschungen am Straßenrand warnen die sogenannten Radarfallen-Apps, die 2019 in den iOS-Charts sogar an der Spitze der am meisten heruntergeladenen Anwendungen standen. Doch darf man als Autofahrer solche Apps überhaupt verwenden?
Vorher Grauzone, jetzt klar geregelt
Vor der am 14. Februar bestätigten Novelle der StVO waren Blitzer-Apps in einer rechtlichen Grauzone. Laut Paragraph 23, 1c StVO hieß es davor: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Damit waren nicht explizit Smartphones und entsprechende Apps gemeint.
Was sonst noch alles in der Novelle der StVO festgelegt wurde, lesen Sie hier.
Bußgeld und Punkte
Dieses Schlupfloch hat der Bundesrat aber jetzt geschlossen und einen erweiterten Paragraphen zugelassen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schreibt dazu: “In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.“ Wer dennoch mit Blitzer-App erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro zahlen und bekommt zusätzlich bis zu vier Punkte in Flensburg.
Wir haben aufgetischt:
1 Straßenverkehrsordnung
1 Gemeindefinanzierungsgesetz
1 Regionalisierungsgesetz
2 Gesetze zur Planungsbeschleunigung
& der @bundesrat hat heute 5x zugestimmt! ✅👍
Ein guter Tag für #Fahrradland, #Bahn, #ÖPNV, #Klimaschutz,... ℹ️https://t.co/sOpEHDhCF0 pic.twitter.com/IUAmN7INDV— BMVI (@BMVI) February 14, 2020
Gesetzeslücke für Beifahrer
Was dagegen weiterhin erlaubt ist, sind Blitzer-Meldungen aus dem Radio. Der Grund: Die Meldungen im Radio sind weit weniger genau und führen eher dazu, dass der Fahrer über eine längere Strecke die Geschwindigkeit reduziert. Blitzer-Apps warnen dagegen explizit vor der Stelle, wo der Blitzer steht und der Fahrer bremst in der Regel nur kurz davor ab.
Für den Umzug: Jugendliche klauen Post-Auto
Bei aller Sorgfalt gibt es in der Novelle dennoch eine Lücke: Das Verbot gilt nämlich nur für den Fahrer. Wenn der Beifahrer ein Smartphone mit Blitzer-App hat und die Warnungen mündlich an den Fahrzeugführer weitergibt, ist das trotz allem zulässig. Theoretisch darf der Fahrer die Blitzer-App auch vor Fahrtantritt oder auf einem Rastplatz zur Information über Radarfallen nutzen.