Gehaltsumwandlung 2025: Wie Sie von der neuen Förderung vom Staat profitieren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Mit staatlicher Förderung und Pflichtzuschuss vom Chef ist die betriebliche Gehaltsumwandlung eine Option. Doch es gibt dabei auch Nachteile.

In die gesetzliche Rente zahlen Sie automatisch jeden Monat ein. Doch reicht das für ein Auskommen im Alter aus? Das ist pauschal schwer zu beantworten, in den meisten Fällen dürfte sich aber der Lebensstandard ohne zusätzliche Vorsorge nicht halten lassen.

Die Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, ist eine mögliche Option, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Die Idee: Sie investieren einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge. Das ist oft eine Direktversicherung, aber auch Pensionskasse oder Pensionsfonds sind möglich.

Was die Gehaltsumwandlung attraktiv macht: Beiträge bis zu 302 Euro im Monat sind sozialabgabenfrei, bis zu 604 Euro steuerfrei. Doch es gibt ein paar Dinge bei der Gehaltsumwandlung zu beachten, sonst lohnt sie sich nicht.

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So funktioniert die Gehaltsumwandlung

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch
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Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gehaltsumwandlung zu ermöglichen. Wie das Geld investiert wird, entscheidet aber auch die Firma. 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung ist dabei als Grenze definiert. Für West-Deutschland sind das derzeit 302 Euro, für Ost-Deutschland 298 Euro pro Monat.

Aber es kommt noch besser, es besteht auch ein Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Gibt der Arbeitgeber freiwillig mehr dazu, umso besser. Für den oben genannten Betrag werden keine Sozialabgaben fällig. Für den doppelten Betrag, also derzeit 604 bzw. 596 Euro pro Monat fällt keine Einkommensteuer an.

Befreiung von Sozialabgaben und Steuern sowie ein Pflichtzuschuss vom Chef, die Gehaltsumwandlung klingt gut, hat aber nicht nur Vorteile: Wer sehr gut verdient und über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, spart sich durch die Umwandlung keine Sozialabgaben. Liegt man unter der Bemessungsgrenze, reduziert sich durch die Umwandlung aber auch der Anspruch bei gesetzlicher Rente sowie Kranken-, Arbeitslosen- und Erziehungsgeld.

Außerdem kommt man vor dem 62. Lebensjahr nicht an das angesparte Geld. Überhaupt sind die Verträge meist sehr unflexibel gehalten. Hinzu kommt, dass manchmal überhöhte Zusatzkosten entstehen, die die Rendite schmälern und auch die Verzinsung nicht besonders gut ist.

Wer sich für eine Gehaltsumwandlung interessiert, sollte also vorab genau nachrechnen, ob sich das für die eigene Lebenssituation lohnt. Wichtig auch, die Einkommensteuer wird dann auf die Betriebsrente fällig, außerdem der volle Krankenkassenbeitrag bei gesetzlich Versicherten plus Pflegeversicherung.

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Betriebsrenten sollen attraktiver werden

Auszubildender im Metallhandwerk
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Die betriebliche Altersvorsorge hat also noch deutlich Luft nach oben. Die gute Nachricht: Es gibt politische Bestrebungen, die sie per Gesetz attraktiver zu machen. Ein Entwurf wurde bereits vom Bundeskabinett verabschiedet, um Unternehmen für mehr betriebliche Altersversorgung zu motivieren.

Dazu soll zum Beispiel die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Förderung bei der Betriebsrente erhöht werden. Auch der Betrag, bis zu dem staatliche Förderung für die Unternehmen möglich ist, soll steigen. Die Einkommensgrenzen sollen dem Entwurf zufolge auch künftig automatisch an die Entwicklung der Löhne angepasst werden.

Die Gewerkschaften begrüßten das grundsätzliche Ziel, mehr Betriebsrenten in Deutschland zu schaffen. Allerdings übten sie am bisherigen Entwurf auch Kritik. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes, beklagte beispielsweise, dass es bislang keine Verpflichtung für Arbeitgeber gebe, "einen Mindestbeitrag in eine Betriebsrente einzuzahlen und zusätzlich eingesparte Sozialbeiträge immer voll weiterzugeben".

Bislang haben Arbeitnehmer nur einen Anspruch darauf, eine Betriebsrente aufzubauen. Für Arbeitgeber besteht nur dann eine Pflicht zu der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer den Aufbau der Rente über eine Gehaltsumwandlung selbst finanzieren. Nur ein kleiner Teil der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für eine Betriebsrente voll. (mit Material von dpa)


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