Stadtrat entscheidet im Juli: Kommt der Großmarkt doch nach Marsdorf?

Entweder kommt der Großmarkt nin den Kölner Westen oder er wird abgeschafft.

Nach jahrelangem Hin und Her möchte die Stadtverwaltung nun die Hängepartie um die Zukunft des Kölner Großmarkts beenden. Der Stadtrat soll im Juli entscheiden, wie es in der Sache weiter geht. Aus Sicht der Fachverwaltung gibt es nur noch zwei Möglichkeiten: Der alte Plan, den Großmarkt nach Marsdorf zu verlegen, wird weiter verfolgt. Die Alternative wäre, ab 2023 vollständig auf einen eigenen kommunalen Großmarkt zu verzichten. Andere Standorte als Marsdorf kämen nicht in Frage; der Versuch ein Areal für einen Neubau im Kölner Umland zu finden sei gescheitert, sagt die Verwaltung. In Sitzung am 11. Juli wird entschieden Mit einer Tischvorlage hat die Stadt am Donnerstag den Wirtschaftsausschuss mit ihrem Vorschlag überrascht. Ob sich bis zur Ratssitzung am 11. Juli eine politische Mehrheit für eine Weiterplanung in Marsdorf findet, ist derzeit jedoch völlig offen. In den vergangenen Jahren waren nach und nach alle großen Parteien im Stadtrat vom Standort Marsdorf abgerückt. Die Idee der Großmarkt-Händler, an einem neuen Konzept für den heutigen Standort in Raderberg zu arbeiten, fand bislang keinerlei nennenswerte Unterstützung im Rathaus. So ist es nicht mehr ausgeschlossen, dass die in der Verwaltungsvorlage benannte Alternative zum Beschluss wird und die lange Tradition eines Großmarkts in Köln, die an unterschiedlichen Stadtorten bis ins Mittelalter zurückreicht, zu Ende gehen könnte. „Muss entschieden werden“ „Die Dinge müssen endlich entschieden werden, insofern begrüßen wir die Vorlage“, sagt CDU-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz, der auch Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses ist. Es gebe noch offene europarechtliche und wirtschaftliche Fragen, die vor der Entscheidung zu klären seien. CDU und Grüne haben in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegt, dass der Betrieb eines neuen Großmarktes zu keinen „unvertretbaren Belastungen“ für die Stadt werden darf. Wo die Belastungsgrenze liegt, ist allerdings bislang noch nicht genau festgelegt worden....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta