Steinmeier spricht mit Merz und Mützenich - und mahnt raschen Neuwahl-Fahrplan an

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat seine vertraulichen Gespräche mit den Parteien zur Planung der Neuwahl des Bundestags am Dienstag fortgesetzt. (RALF HIRSCHBERGER)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat seine vertraulichen Gespräche mit den Parteien zur Planung der Neuwahl des Bundestags am Dienstag fortgesetzt. (RALF HIRSCHBERGER) (RALF HIRSCHBERGER/AFP/AFP)

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat seine vertraulichen Gespräche mit den Parteien zur Planung der Neuwahl des Bundestags am Dienstag fortgesetzt. "Wir brauchen die Einigung auf einen Fahrplan so schnell wie möglich", sagte Steinmeier bei einer Veranstaltung im Berliner Schloss Bellevue. "Unser Land braucht eine handlungsfähige Regierung", sagte er weiter. "Wie das rasch und von den Verfahren her zuverlässig geschehen kann, darüber rede ich an anderen Tischen mit den Beteiligten."

Deutschland befinde sich seit einigen Tagen "in einer außergewöhnlichen innenpolitischen Lage", sagte Steinmeier. Am Dienstagmorgen telefonierte er zunächst mit Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und empfing dann den SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich in Schloss Bellevue, wie aus dem Bundespräsidialamt gegenüber AFP verlautete. Am Vorabend hatte der Bundespräsident mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) telefoniert.

Der Bundespräsident hat in normalen Zeiten vor allem repräsentative Aufgaben - doch in Regierungskrisen kommt ihm eine wichtige staatspolitische Rolle zu. Steinmeier obliegt laut Grundgesetz die Entscheidung über die Auflösung des Bundestags, die aktuell von allen Parteien gewünscht wird, um Neuwahlen zu ermöglichen.

Der Bundespräsident kann die Auflösung laut Grundgesetz auf Vorschlag des Bundeskanzlers verkünden - für den Fall, dass ein Bundeskanzler zuvor mit der Vertrauensfrage im Parlament scheitert. Diesen Weg will Bundeskanzler Scholz gehen.

Der Bundespräsident muss dem Vorschlag zwar nicht zwangsläufig nachkommen. Wenn er sich aber dazu entschließt, muss er das laut Artikel 68 des Grundgesetzes innerhalb von 21 Tagen tun. In der Geschichte der Bundesrepublik lehnte ein Bundespräsident den Vorschlag noch nie ab.

Der Bundespräsident legt zudem den Termin für eine Bundestagswahl fest. Bei einer Neuwahl müsste dieser spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Parlaments liegen.

Bei den vertraulichen Gesprächen des Bundespräsidenten mit Parteivertretern dürfte es auch um die genaue Terminierung dieser Schritte hin zu den Neuwahlen gehen. Für die Vertrauensfrage des Bundeskanzler im Bundestag ist der 18. Dezember im Gespräch, als Termin für die Bundestagswahl der 23. Februar.

pw/cfm