Steuer 2018: So wappnen Sie sich für das Steuerjahr 2018

19 Prozent Mehrwertsteuer - damit lässt sich regelmäßig Geld sparen, wenn man weiß, wie.

Durch die geschickte Kombination von Steuerklassen oder Lohnsteuerfreibeträgen lässt sich die Steuerlast schon im laufenden Jahr reduzieren.

Steuerklassen Singles sind in Steuerklasse I eingestuft, Alleinerziehende beantragen Klasse II. Deutlich mehr Auswahlmöglichkeiten haben hingegen Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Entweder behalten sie die Kombination IV/IV, in die sie automatisch nach der Heirat eingestuft werden, oder sie wählen III/V oder jeweils IV mit Faktor. "Durch eine geschickte Kombination können sich Paare eine höhere monatliche Auszahlung sichern", sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Falsch machen kann man dabei eigentlich nichts, denn abgerechnet wird mit der Steuererklärung. Dann erhalten sie zu viel einbehaltene Steuer zurück oder zahlen nach.

Anders sieht es aus, wenn einer der Ehepartner Lohnersatzleistungen erhält oder erhalten wird. Dazu zählt etwa Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter- oder Elterngeld. Denn die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach der Höhe des Nettolohns. Das bedeutet, dass diese bei Steuerklasse III besonders hoch, in Klasse V hingegen entsprechend niedrig ausfallen. Daher kann es sinnvoll sein, eine an sich unlogische Steuerklassenkombination zu wählen. Also der Geringverdiener Klasse III, der Besserverdiener Klasse V. Dann fällt beispielsweise das Elterngeld deutlich höher aus, die zu viel gezahlte Steuer holt sich das Ehepaar über die Steuererklärung zurück. Allzu viel Zeit könne...

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