Steueranwalt Heine - Fristende naht: Wie Sie jetzt noch alles aus der Steuererklärung rausholen
Der Countdown läuft: Bis spätestens zum 2. September muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Wie können Sie auf den letzten Metern noch das Meiste herausholen? Steueranwalt Stefan Heine hilft weiter.
Offizieller Steuerstichtag ist für die Einkommenssteuererklärung 2023 der 31. August 2024. Da dies aber ein Samstag ist, muss die Erklärung erst am nächsten Arbeitstag, dem 2. September, wirklich dem Finanzamt vorliegen.
Diese Frist gilt für alle, die abgeben müssen und alleine abgeben, also ohne Steuerberatung im Rücken. Erfahrungsgemäß, das sehen wir jedes Jahr aufs Neue, wird diese Frist auch maximal ausgereizt.
Wenn auch Sie auch noch abgeben müssen, lohnt es sich, diese nachfolgenden fünf Themen nochmal genauer anzuschauen. Denn hier warten einige Euros Erstattung auf Sie.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – im Zweifel Nebenkostenabrechnung des Vorjahres nutzen
Wohnen Sie zur Miete, bieten Nebenkostenabrechnungen ein großes Potenzial zur Steuerersparnis. Dazu gehören Ausgaben für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Treppenhausreinigung oder Gartenpflege. Auch Handwerkerleistungen, etwa zur Aufzugwartung, lassen sich steuerlich geltend machen.
Wichtig: Sollten Sie die Abrechnung für 2023 noch nicht erhalten haben, dürfen Sie auch die Daten aus der Abrechnung von 2022 angeben. Wer ein Haus besitzt, hat auch Kosten, die abgesetzt werden können, z. B. für die Schornsteinreinigung. Selbst wer im größeren Rahmen daheim gefeiert hat, kann unter Umständen Kosten absetzen.
Bewerbungsfotos, Gewerkschaftsbeiträge und Co. sorgen für Erstattungen
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu zählen auch neue Bilder für Bewerbungsschreiben, der Besuch von (Online-)Fortbildungen oder der Kauf von Fachbüchern. Auch Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden zählen dazu.
Spenden an Freiwillige Feuerwehr, Sportvereine oder politische Parteien – bringt Geld zurück
Sonderausgaben umfassen unter anderem Spenden an gemeinnützige Organisationen wie die Freiwillige Feuerwehr oder den Sportverein. Auch Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien fallen darunter. Diese Ausgaben können Ihre Steuerlast erheblich mindern.
Pendeln oder Homeoffice? Durchrechnen, Geld bekommen und Rückfragen vermeiden
Ab 2023 können Sie für jeden Homeoffice-Tag 6 Euro, maximal jedoch 1.260 Euro im Jahr, ansetzen. Für Fahrten zur Arbeit gilt weiterhin die Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent pro Kilometer. Wichtig ist, dass Sie Tage im Homeoffice und Pendlerpauschale nicht doppelt ansetzen. Denn das kann zu Rückfragen vom Finanzamt führen und damit die Auszahlung verzögern. Sofern Sie beruflich umgezogen sind, lassen sich auch noch einige Kosten absetzen .
Augen auf bei Brille, Zahnimplantaten und anderen außergewöhnlichen Belastungen!
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Kosten für eine neue Brille mit Rezept oder Zahnimplantate. Beachten Sie hierbei, dass Kosten, die von privaten Zusatzversicherungen übernommen werden, nicht abgesetzt werden können. Auch Pflegekosten für bedürftige Eltern oder Gerichtskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Besonders relevant sind auch Umweltschäden, wie durch Hochwasser oder andere Elementarschäden, sofern diese nicht versicherbar sind. Eine genaue Prüfung kann Ihnen hier ebenfalls eine erhebliche Steuererstattung bringen.