Stichtag rückt näher: Das sind die Fristen für die Steuererklärung 2023

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2023 endet morgen. Welche Termine Sie noch beachten müssen, lesen Sie hier.

Morgen, am 2. September, endet die Frist für die Steuererklärung 2023. Die Abgabefristen für die jährlichen Steuererklärungen haben sich in den letzten Jahren zwar verschoben, doch mittlerweile kehren die Finanzämter langsam zu den gewohnten Terminen zurück. Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und welche Termine dafür im Kalender zu markieren sind, ist besonders relevant, um mögliche Säumniszuschläge zu vermeiden.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist für jene von Bedeutung, die per Gesetz zur Abgabe verpflichtet sind. Dazu gehören unter anderem Personen mit bestimmten Steuerklassen-Konstellationen, Empfänger von Lohnersatzleistungen über 410 Euro oder Bürger mit Nebeneinkünften über dieser Grenze. Auch selbstständige Tätigkeiten oder bestimmte Vermittlungsprovisionen und Vermietungen ziehen die Abgabepflicht nach sich.

Welche Fristen müssen Sie für die Steuererklärung beachten?

Zu sehen sind Steuerunterlagen.
Zu sehen sind Steuerunterlagen.

Wenn Sie sich entscheiden, die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 selbst zu erledigen, so ist der 31. August 2024 der Stichtag für die Abgabe. Da der Tag in diesem Jahr aber auf einen Samstag fiel, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag, also den morgigen 2. September 2024.

Doch es gibt auch die Option, die Erklärung von einem Steuerberater anfertigen zu lassen. Hier verlängert sich die Frist generell um sieben Monate auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.

Für die Steuererklärung des Jahres 2023 über einen Steuerberater muss diese bis spätestens 31. Mai 2025 beim Finanzamt eingereicht werden. Da auch dieses Datum auf ein Wochenende fällt, ist der nächste Werktag, der 2. Juni 2025, maßgeblich. Für die besonders Vorausplanenden: Bei der Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die normalen Abgabefristen. Bis zum 31. Juli 2025 muss die Erklärung abgegeben werden, über einen Steuerberater sogar erst am 30. April 2026. Achtung: Das Finanzamt kann durchaus auch vor diesen Terminen die Abgabe einfordern.

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