Streit um 30er-Zone: Anwohner basteln Verkehrsschilder einfach selbst
Nachdem das Landratsamt Konstanz die Genehmigung für eine offizielle Tempo-30-Zone ablehnte, beschlossen die Anwohner der Höri-Halbinsel im vergangenen Jahr, selbst aktiv zu werden und eigene Verkehrszeichen aufzustellen. Diese Aktion führte jedoch zu Konflikten mit den Behörden, und den Beteiligten droht nun eine erhebliche Geldstrafe. Doch sie wehren sich entschieden gegen die Vorwürfe.
In der Gemeinde Gaienhofen setzen sich Anwohner für eine Tempo-30-Zone auf allen Straßen der Bodensee-Halbinsel Höri ein. Trotz der kürzlichen Erleichterungen durch das Bundeskabinett sieht das Landratsamt Konstanz keinen Bedarf für Tempo 30 in diesem Bereich. Daher haben die Anwohner im vergangenen Jahr aus Protest eigene Schilder auf ihren Grundstücken angebracht. Diese zeigen eine schwarze "30" in einem roten Kreis, mit dem Zusatz "Freiwillig" und Abbildungen rennender Kinder.
Das Landratsamt Konstanz wertete diese Schilder als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und ordnete ihre Entfernung an, da die Ähnlichkeit mit offiziellen Verkehrszeichen zu Verwirrung bei den Verkehrsteilnehmern führen könnte. Eine Sprecherin der Behörde erklärte, es handle sich um "einen rechtswidrigen Eingriff in den Straßenverkehr". Einige Autofahrer hatten tatsächlich berichtet, dass ihre Schildererkennung auf die "30" reagierte.
Die betroffenen Anwohner sehen das jedoch anders und haben Klage gegen das Landratsamt erhoben, wie faz.net berichtet. Ihrer Ansicht nach seien die Schilder Fantasieschilder, die nicht mit offiziellen Verkehrszeichen verwechselt werden könnten. In ihrer Klageschrift betonen sie, dass die Schilder eindeutig als nicht offizielle Verkehrszeichen erkennbar seien und keine Verwirrung stiften sollten: "Ein amtliches Verkehrszeichen mit der Aufschrift "Freiwillig" gibt es nicht." Der Zusatz würde deutlich machen, dass keine verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung vorliege. Zudem seien die Schilder auf Privatgrund angebracht worden.
Gericht weist Klage ab: Anwohner müssen 800 Euro Strafe zahlen
Im Oktober 2023 wies das Freiburger Gericht die Klagen der Anwohner gegen das Landratsamt Konstanz zurück, die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt wurden. Das Landratsamt kündigte daraufhin an, ein Zwangsgeld von 800 Euro zu verhängen, falls die eigenmächtig aufgestellten Tempo-30-Schilder nicht umgehend entfernt würden.
Im April 2024 wurde dieses Zwangsgeld festgesetzt. Die Anwohner reichten daraufhin erneut Klagen und Eilanträge ein, doch die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Laut Gericht haben die Anwohner zwei Wochen nach Zustellung der Beschlüsse Zeit, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde einzulegen.
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