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Supreme Court entscheidet über Parlamentszwangspause

Es ist wahrscheinlich einer der anspruchsvollsten Fälle, mit dem sich der Supreme Court des Vereinigten Königreichs von Großbritannien beschäftigen muss. Der Oberste Gerichtshof wird entscheiden, ob Premierminister Boris Johnson gegen die britische Verfassung verstoßen hat, als er das Parlament in die Zwangspause geschickt hat. Als Sarah Clarke, die Abgesandte des Oberhauses mit dem Titel "Lady Usher of the Black Rod", die Suspendierung in einer traditionellen Zeremonie im Parlament verkündete, kam es im Unterhaus zu massiven Protesten und tumultartigen Szenen. Zu den oppositionellen Kräften und Brexit-Gegnern, die gegen die strittige Maßnahme der Regierung vorgehen, gehört Gina Miller. Sie ist eine Unternehmerin und Aktivistin, die wiederholt die Haltung der Regierung zum Brexit infrage gestellt hat. Sie hat die Regierung mit einer Klage dazu gezwungen, dass das letzte Wort zum Austritt aus der EU beim Parlament liegt. "Der Rechtsanspruch, den wir eingereicht haben, besteht darin, dass eine gerichtliche Überprüfung darüber stattfindet, ob der Premierminister, obwohl er befugt ist, das Parlament zu beurlauben, es auf verfassungswidrige und rechtswidrige Weise getan hat, indem er das Parlament zum Schweigen bringt. Ein Londoner Gericht einer niedrigeren Instanz, hat die Klage allerdings abgelehnt und sich für nicht zuständig erklärt. Schottlands höchstes Berufungsgericht urteilte dagegen, die Parlamentspause sei unrechtmäßig. Deswegen muss sich nun das oberste britische Gericht mit dem Fall befassen. Die drei schottischen Richter unter dem Vorsitz von Lord Carloway, dem höchsten Richter Schottlands, kamen zu dem Urteil, Johnsons Empfehlung an Königin Elizabeth II., das Parlament vorübergehend zu schließen, sei offenbar mit der Absicht erfolgt, die Abgeordneten im Brexit-Streit kaltzustellen. Die Richter des Obersten Gerichtshofs in London müssen nun entscheiden, ob sich das Parlament beispielsweise durch neue Gesetzgebung selbst gegen die angebliche Grenzüberschreitung der Regierung zur Wehr setzen kann oder ob ein Einschreiten der Justiz geboten ist.