„Abschiebung nicht möglich“ - Syrer-Familie begeht in Stuttgart über 100 Straftaten – und Deutschland ist machtlos
Eine Familie aus Syrien treibt seit Jahren in Stuttgart ihr Unwesen. Mehr als 100 zum Teil schwere Straftaten gehen auf das Konto von kriminellen Mitgliedern der Sippe. Nach FOCUS-online-Recherchen ist eine Abschiebung derzeit nicht möglich. Die Täter genießen Schutz.
Der Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht und steht symbolhaft für die negativen Auswüchse einer verfehlten Asyl- und Migrationspolitik.
Er zeigt, dass der Staat mitunter nicht in der Lage ist, nach Deutschland gekommene Ausländer zu integrieren – und sie dann aber auch nicht mehr loswird. Damit fördert er eine Entwicklung, die bei vielen Menschen Wut auslöst und ihnen Angst macht.
Es geht um die syrische Flüchtlingsfamilie H. Nach Informationen von FOCUS online sind die Mitglieder der 16-köpfigen Familie in den Jahren 2015 bis 2020 nach Deutschland eingereist. Sie leben in Baden-Württemberg, im Norden von Stuttgart.
Syrische Flüchtlingsfamilie terrorisiert Stuttgart
Die Zuwanderer sorgen seit Jahren für Aufsehen. Aber nicht, weil sie besonders fleißig arbeiten würden oder ihrem Gastland auf irgendeine andere Weise dienlich sind.
Stattdessen fallen sie immer wieder durch zum Teil schwerste Gesetzesbrüche auf. Nach übereinstimmenden Medienberichten gehen mindestens 110 Straftaten auf das Konto von Mitgliedern der Familie H.
Die „Bild“-Zeitung titelte unlängst im Brustton tiefer Empörung: „Schiebt diese Familie endlich ab!“
So nachvollziehbar diese Forderung auch sein mag – nach jetzigem Stand ist sie nicht umsetzbar. Denn die Problem-Syrer genießen bei uns Schutz. Sie haben ein Recht, in Deutschland zu bleiben.
Staatsanwaltschaft schweigt - aus „Datenschutzgründen“
Von offizieller Seite schweigt man über die kriminellen Umtriebe der Täter – aus „Datenschutzgründen“. So wollte FOCUS online von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wissen, wie viele Straftaten Mitglieder der Familie H. bereits verübt haben, welche Delikte es konkret waren und welche Strafen jeweils verhängt wurden. Die Antwort fiel unmissverständlich aus:
„Eine Auskunft, ob und mit welchem Ausgang in Bezug auf bestimmte identifizierbare Personen Strafverfahren geführt wurden, kann nicht erfolgen, da wir personenbezogene Daten aus datenschutz- und presserechtlichen Gründen weder nennen noch auf Anfrage bestätigen können. Zudem werden bei der Staatsanwaltschaft die familiären Verhältnisse von Verfahrensbeteiligten nicht erfasst.“
Immerhin lassen diverse Medienberichte erahnen, welche Dimensionen die Verfehlungen mittlerweile haben.
Am gefährlichsten demnach: Der erst 17-jährige Khalil H. Er gilt als extrem brutal und aggressiv. Anfang August ging er in der Stuttgarter Fußgängerzone mit einem Messer auf eine Familie los. Dabei verletzte er drei Männer schwer, einen sogar lebensgefährlich. Begleitet wurde er bei dem Überfall von einem seiner Brüder.
Polizei- und justizbekannt: Mehr als 100 Straftaten
Das Erschreckende: Bereits vor dieser Bluttat war der Minderjährige durch zahlreiche Straftaten aufgefallen. In seiner Polizeiakte wimmelt es laut Presseberichten von Einträgen, darunter Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Nötigung, Bedrohung, räuberischer Diebstahl, Drogenvergehen, Kreditbetrug, Schwarzfahren.
Ein Bruder von Khalil H. muss sich derzeit wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten. Im Herbst 2023 soll er gemeinsam mit drei weiteren jungen Männern aus Syrien, Irak und dem Iran eine Menschengruppe mit Messern und Macheten angegriffen haben.
Ein weiterer Bruder, der wegen mehrerer schwerer Straftaten bis vor kurzem im Gefängnis war, soll nach seiner Entlassung mit einem Cuttermesser zwei Mädchen bedroht und dabei ein Handy geraubt haben.
Laut „Bild“-Zeitung sind fast alle Mitglieder der syrischen Familie polizeibekannt, mehrere sitzen derzeit in Haft. Dass sie sich nach ihrer Freilassung an Recht und Gesetz halten – eher unwahrscheinlich.
Vielmehr steht zu befürchten, dass die jugendlichen und heranwachsenden Brutalo-Brüder der Familie weiter Angst und Schrecken verbreiten und ihre kriminellen Karrieren fortführen werden.
Sozialarbeiter: „Das sind Fälle, bei denen wir kapitulieren“
Wie machtlos der deutsche Staat im Kampf gegen solche Folgen der Migration ist, zeigt die ehrliche Aussage eines Sozialarbeiters, der die Akte der Familie H. kennt. Sie wohnt in einem 230 Quadratmeter großen Haus im Stuttgarter Norden.
„Das sind Fälle, bei denen wir kapitulieren. Da kommt nichts an, kein Hilfsangebot, kein Gespräch, keine Drohung. Da schaltet man irgendwann nur noch ab und überlässt die Sache der Polizei. Wohl wissend, dass die am wenigsten ändern kann“, sagte der Mann dem „Reutlinger Generalanzeiger“. Aus Furcht vor möglicher Rache wollte er anonym bleiben.
Die Ohnmacht beschränkt sich nicht nur auf die Sozialbehörden. Auch hinsichtlich einer möglichen und in den Augen vieler Menschen dringend gebotenen Abschiebung der hochkriminellen Familie sind den entsprechenden Stellen die Hände gebunden.
Den Mitgliedern der Familie H. „wurde entweder der Flüchtlingsschutz oder der subsidiäre Schutz zuerkannt“, erklärte Aniello Ambrosio, Sprecher des für Justiz und Migration zuständigen Ministeriums in Baden-Württemberg, gegenüber FOCUS online. „Ein Familienmitglied verfügt über keine asylrechtliche Schutzberechtigung, jedoch besteht in diesem Fall ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Syrien.“
Ambrosio weiter: „Die Familienmitglieder verfügen aufgrund ihrer Schutzberechtigung beziehungsweise ihres Abschiebungsverbotes über eine gültige oder abgelaufene Aufenthaltserlaubnis.“
Sofern der Aufenthaltstitel bei einzelnen Familienmitgliedern abgelaufen sei, gelte „der bisherige Aufenthaltstitel aufgrund der erfolgten Beantragung der Verlängerung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend“. Das trifft nach Medienberichten auf den 17-jährigen Intensivtäter Khalil H. zu.
„Abschiebung der Familienmitglieder derzeit nicht möglich“
Angesichts der Faktenlage zieht der Ministeriumssprecher ein Fazit, das vielen Menschen weit über die Grenzen Stuttgarts hinaus ganz und gar nicht gefallen wird: „Eine Abschiebung der Familienmitglieder ist aufgrund der Bleiberechte derzeit nicht möglich.“
Es sei Aufgabe des Bundes beziehungsweise des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, „die bestehenden asylrechtlichen Schutzberechtigungen zu widerrufen“, so der Sprecher zu FOCUS online.
Als „Bild“-Reporter das Familienoberhaupt Abd Almudy H. zu den kriminellen Machenschaften seiner Söhne befragte, schob der Vater die Schuld dem Jugendamt zu: „Die Söhne, die jetzt im Gefängnis sitzen, waren alle vom Jugendamt in Heimen untergebracht. Ohne Handy. Aber dort lässt man es zu, dass die Jugendlichen Marihuana rauchen. Deshalb geraten sie in Schwierigkeiten.“
Über Deutschland und die Gastfreundschaft hier äußerte sich der Vater lobend. „Es ist sehr schön hier. Alles, was es hier gibt, ist besser als Syrien. Nur das Jugendamt ist schlecht.“