Koalition einigt sich auf Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Die CSU hat ihren Widerstand gegen das von der Ampel-Regierung geplante neue Einbürgerungsrecht bekräftigt. Der Gesetzentwurf, der seit Freitag in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, sei "nicht zustimmungsfähig".
Die CSU hat ihren Widerstand gegen das von der Ampel-Regierung geplante neue Einbürgerungsrecht bekräftigt. Der Gesetzentwurf, der seit Freitag in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, sei "nicht zustimmungsfähig".

Die Koalition hat sich auf die Grundzüge eines neuen Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Der am Freitag vom Bundesinnenministerium veröffentlichte Referentenentwurf sieht eine Reihe weitreichender Änderungen vor: Einbürgerungen sollen vereinfacht werden und doppelte Staatsbürgerschaften sollen grundsätzlich möglich sein. Erschwert werden soll die Einbürgerung von Menschen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder die in Deutschland bereits straffällig geworden sind.

Bei dem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) handle es sich um die "finale Einigung" der Ampel-Partner, hieß es aus Koalitionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Im weiteren parlamentarischen Verfahren und der Verbändeanhörung könnten sich aber noch kleinere Änderungen ergeben.

Ministerin Faeser erklärte am Freitag: "Wir vollziehen den lange überfälligen Paradigmenwechsel und lassen die Mehrstaatigkeit zu." Zugewanderte würden mit der Reform nicht mehr gezwungen, "einen Teil ihrer Identität aufzugeben". Die Union kritisierte die Pläne hingegen als "falsches Signal".

Der so genannte Doppel-Pass soll mit der Reform künftig von der Ausnahme zur Regel werden. Die Eingebürgerten sollen prinzipiell ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Bislang war die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen möglich. Diese bisherige Regelung entspreche nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Entwurf. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.

Ein weiteres Kernvorhaben der geplanten Reform betrifft die beschleunigte Einbürgerung: Vor allem Einwanderer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen schneller zu Staatsbürgern werden können.

Bislang mussten sie acht Jahre auf die Möglichkeit zur Einbürgerung warten. Künftig soll das schon nach fünf Jahren möglich sein - und in Ausnahmefällen bereits nach drei Jahren, wenn "besondere Integrationsleistungen" vorliegen. Dies können etwa gute Sprachkenntnissen, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen im Beruf sein.

Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Die Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren.

Besondere Erleichterung soll die Reform der älteren Generation der so genannten Gastarbeiter verschaffen, die vor Juni 1974 eingewandert sind. Sie sollen künftig nicht mehr einen schriftliche Sprachnachweise als Voraussetzung für einen deutschen Pass vorlegen müssen. Stattdessen soll künftig der Nachweis alltagstauglicher mündlicher Kenntnisse ausreichen. Ein Einbürgerungstest soll ebenfalls nicht mehr nötig sein.

Der Entwurf enthält nachgeschärfte Vorgaben für jene Fälle, die einer Einbürgerung entgegenstehen. Darauf hatte vor allem die FDP gedrängt: Ihr war der im November von Faeser vorgelegte Entwurf in diesem Punkt zu lax. In der Neufassung wird klarer geregelt, dass bestimmte Straftaten eine Einbürgerung ausschließen. Ausdrücklich genannt werden etwa rassistische, menschenverachtende oder antisemitische Handlungen - und die Staatsanwaltschaft muss künftig die Einbürgerungsbehörde auf Anfrage über solche Taten informieren.

"Besonders wichtig ist das klare Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unseren liberalen Werten", sagte der FDP-Innenexperte Stephan Thomae am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. "Diesbezüglich wollen wir Prüfungen und Sicherheitsabfragen verstärken."

Eine weitere Einschränkung sieht vor, dass deutscher Staatsbürger nur werden könne, wer "wirtschaftlich integriert" ist und seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet, also keine Sozialleistungen bekommt. Ausnahmen soll es etwa für langjährige Gastarbeiter geben, die ihren Job unverschuldet verloren haben, oder auch für Eltern minderjähriger Kinder, wenn ein Elternteil arbeitet.

Der Unions-Innenexperte Alexander Throm (CDU) kritisierte die geplanten Erleichterungen bei der Einbürgerung. Durch die Reform "steigt das Risiko, dass vorschnell Personen eingebürgert werden, welche nicht ausreichend integriert sind", warnte er. Der AfD-Innenpolitiker Gottfried Curio kritisierte, die Reform werde die ohnehin schon "anwachsende Rekordeinwanderung" weiter steigen lassen.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) begrüßte die Pläne hingegen. TGD-Chef Gökay Sofuoglu warnte in den Funke-Zeitungen zugleich davor, das verlangte Bekenntnis zum Grundgesetz zu einem "generellen Gesinnungstest" werden zu lassen.

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