TANZVERBOT auf der "Titanic" – Das NetzDG und seine Folgen

YouTuber “TANZVERBOT” und das Satire-Magazin “Titanic” wurden bereits Opfer der neuen Löschpolitik nach dem NetzDG (Bilder: TANZVERBOT/Titanic-Magazin/Facebook)
YouTuber “TANZVERBOT” und das Satire-Magazin “Titanic” wurden bereits Opfer der neuen Löschpolitik nach dem NetzDG (Bilder: TANZVERBOT/Titanic-Magazin/Facebook)

Im Internet finden sich kleinere und größere Parallelwelten. Eine davon ist YouTube, und diese Welt besteht aus den verschiedensten Content-Kontinenten. Es gibt riesige Kosmetikkanäle wie “BibisBeautyPalace”, breitgefasste Entertainment-Formate wie den Channel von Dner oder Minecraft-Kanäle wie beispielsweise “AbgegrieftHD” – kurz ABGE genannt.

Und es gibt regelrechte Pöbel-Kanäle. Einer davon ist “TANZVERBOT”: Ein überwiegend unter Jugendlichen bundesweit bekannter YouTuber, der ständig auf Krawall gebürstet zu sein scheint. Das Rezept ist simpel: Einfachste Unterhaltung, höchst streitbarer Humor, ständige gezielte Grenzüberschreitungen. Der Macher von TANZVERBOT heißt mit bürgerlichem Namen Kilian Heinrich und ist 20 Jahre jung. Er polarisiert, und das ist seine Masche. Heinrich hat rund 570.000 Abonnenten und bisher über 126 Millionen Videoaufrufe. Ein richtiges Schwergewicht – online und, womit er gerne kokettiert, auch im echten Leben.

Für eine Woche stand der umstrittene YouTuber mit im Fokus der großen Politik. Denn am 1. Januar trat das NetzDG in Kraft, das “Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken”, wie sich dieses bürokratische Monstrum sperrig im vollen Wortlaut nennt; ein Gesetz, das noch umstrittener als der YouTuber selbst ist – nicht umsonst halten es Juristen und Bürgerrechtler für verfassungswidrig, sehen es als erhebliche Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Nicht nur, dass das NetzDG alltägliche Online-Zensur nach willkürlich interpretierbaren Kriterien ermöglicht; befürchtet wird von Experten auch so genanntes “Overblocking”, also die Löschung von völlig legalen, jedoch unbequemen Meinungen. Bereits in den ersten Tagen des Gesetzes fanden seine Kritiker die Bedenken nicht nur bestätigt; die Folgen scheinen sogar noch schlimmer als erwartet zu sein. So wurde etwa nach einem rassistischen Tweet von Beatrix von Storch auch ein Satire-Tweet des Magazins “Titanic”, der eben jenen persifliert hatte, von Twitter gelöscht und gleich der komplette Account der Zeitschrift gesperrt. Denunziationen und “Meldungen” auf Basis des NetzDG häufen sich und immer wieder verschwinden auch strafrechtlich völlig unbedenkliche Inhalte.

Dieser Tweet brachte TANZVERBOT eine Menge Ärger ein (Bild: Screenshot TANZVERBOT/Twitter)
Dieser Tweet brachte TANZVERBOT eine Menge Ärger ein (Bild: Screenshot TANZVERBOT/Twitter)

Auch YouTuber TANZVERBOT wurde in einem ähnlichen Fall Opfer des Overblocking. Kilian Heinrich postete ein Foto auf Twitter, auf dem er eine Spielzeugwaffe – eine so genannte SoftAir – in der Hand hielt und damit all jenen, die gegen ihn hetzen (in seinem Jargon nennt sich das: mit ihm “Beef haben”), mit “Schüssen” drohte. Gewiss ein nicht sonderlich kreativer Tweet und gerade angesichts der neuen Rechtslage alles andere als klug: Denn wie Heinrich prompt feststellen musste, wurde sein Twitter-Account mit über 155.000 Followern noch an Silvester gelöscht.

Damit nicht genug: Schon vor der Sperrung stand die Polizei vor seiner Tür. Für manchen Laien war seine Spielzeugwaffe nämlich nicht als solche erkennbar, weshalb ein Verfahren wegen § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) eingeleitet wurde. Offenbar hatten einige Feinde des YouTubers seinen Tweet als willkommenen Anlass genommen, um ihm Schaden zuzufügen. Für Kilian Heinrich, ganz gleich was man ihm halten mag, ist der Fall auch wirtschaftlich eine Katastrophe, stellt ein so großer Twitterkanal doch auch einen beachtlichen finanziellen Wert im Social-Media-Bereich dar.

Heinrich musste zähneknirschend zunächst gegenüber der Polizei, dann auch im Gespräch mit Yahoo Nachrichten eingestehen, dass der “Schüsse”-Tweet eine richtig dumme Idee war. Provozieren wollte er, das ja – aber sicherlich keine Angriffsfläche dafür bieten, ihn komplett mundtot zu machen. Mit der Löschung seines Accounts habe er jedenfalls niemals gerechnet, da sein Tweet eindeutig humoristisch verfasst war. Und in der Tat: Wer den Kanal TANZVERBOT kennt, weiß, dass all dies ganz sicher nicht ernst gemeint war. Über Geschmack kann man streiten, aber es ist erkennbare Überzeichnung, Satire und ist – selbst bei noch so weit gefasster Definition – durch die künstlerische Freiheit geschützt. Es käme ja auch niemand auf die Idee, anzunehmen, im ARD-Tatort würden reale Straftaten begangen.

Dennoch wurden gegen Heinrich sofort Polizei und Justiz aktiv. Ein Sprecher der Polizei Brandenburg bestätigte Yahoo Nachrichten, dass es sich bei der sichergestellten “Waffe” um ein Spielzeug gehandelt habe. Über ein Verfahren entscheidet jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft. Man muss kein Topjurist sein, um zu wissen, dass es nicht zu einer Anklage, geschweige denn zu einem Strafbefehl kommen wird. Der Besuch der Polizei und die Sperrung seines Twitteraccounts dürften für den TANZVERBOT-Jungspund ohnehin Strafe und Schrecken genug gewesen sein.

Der Fall ist geradezu symptomatisch für die fatalen Auswirkungen des NetzDG: Das Gesetz überträgt die inhaltliche und juristische Bewertung, was noch Satire oder Kunst ist und was bereits ein justitiables Delikt, den privaten Dienstebetreibern bzw. von diesen per Outsourcing beauftragten Dritten. Noch bevor Betroffene eine Chance zur Gegenwehr erhalten oder eine transparente Überprüfung eingeleitet wird, erfolgt im Zweifelsfall gleich die komplette Löschung oder sogar Account-Stilllegung – selbst wenn dies existenzielle wirtschaftliche Folgen hat.

TANZVERBOT (@tanzverbotrl) on Jan 4, 2018 at 11:29am PST

Der aktuelle Wirbel um TANZVERBOT macht deutlich, wie schnell Meinungen und Inhalte missverstanden werden können. Und er zeigt, dass Sperren von Inhalten nicht in die Hand der Privatwirtschaft gegeben werden dürfen. Über Strafbarkeit sollten keine Lösch- und Callcenter entscheiden, sondern nur Richter und Staatsanwälte. So, und nur so, muss es in einem Rechtsstaat sein. Daher ist die harsche Kritik am NetzDG völlig angebracht und berechtigt.

Übrigens: Presseanfragen zur Sperrung Heinrichs blieben von Twitter zwar unbeantwortet, doch wenige Stunden nach der offiziellen Anfrage von Yahoo Nachrichten entschied der Kurznachrichtendienst immerhin, den gelöschten Account wiederherzustellen. TANZVERBOT kommentierte seine “Rehabilitierung” auf die ihm eigene Weise: “Ich bin gerade der glücklichste Fettsack auf dieser Welt!”.

Einen Tag später hatte Twitter offenbar auch bei der “Titanic” ein Einsehen: Die Satiriker dürfen ebenfalls wieder tweeten.

Mehrere Tweets des Magazins, darunter einige der falschen von Storch, bleiben allerdings geblockt.