Terror in Barcelona: Brandenburger Tor: Keine Illumination nach Terror in Spanien

Das Brandenburger Tor

Das Brandenburger Tor wird nach dem Terroranschlag von Barcelona nicht in den Farben der spanischen Nationalflagge angestrahlt. Das sagte die Berliner Senatskanzlei am Freitag auf Nachfrage. "Barcelona ist keine Partnerstadt Berlins", begründete die Senatskanzlei ihre Entscheidung.

In jüngerer Vergangenheit war nach Terrorakten das Berliner Wahrzeichen immer häufiger illuminiert worden. Bei anderen Anlässen blieb die Anstrahlung dagegen aus. Dies hatte für Diskussionen gesorgt. Daraufhin hatte sich die Stadt einen Kriterienkatalog gegeben.

Die Kriterien für eine Anstrahlung des Brandenburger Tors im Wortlaut:

  • Ereignis terroristischer Natur. Dies schließt Unglücksfälle und sonstige Ereignisse wie Jahrestage grundsätzlich aus.

  • Das Ereignis hat in einer der Partnerstädte Berlins stattgefunden.

  • Darüber hinaus kann die Anstrahlung auch bei einem entsprechenden Ereignis in Städten, mit denen Berlin eine besondere Verbundenheit hat, vom Regierenden Bürgermeister angeordnet werden.

  • Weiterhin kann bei herausragenden Ereignissen von historischer, politischer und globaler Bedeutung mit unmittelbarem Bezug zu Berlin die Illumination vom Regierenden Bürgermeister angeordnet werden.

  • Ausgenommen von der vorgenannten Regelung ist die bisher einzige regelmäßige Illumination im Rahmen des jährlich stattfindenden Lichterfestes. Der künstlerische Charakter und die Illumination weiterer Objekte zum gleichen Zeitpunkt stellen diese Nutzung außerhalb des hier geregelten Kontextes. Gleichwohl trifft die gr...

Lesen Sie hier weiter!