Kann teuer werden: Drei Dinge, die auch im Sommer nach 22 Uhr verboten sind

Ab 22 Uhr gilt in Deutschland: Nachtruhe. Bis spät in die Nacht feiern oder abends die Wohnung staubsaugen kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden. Was genau Sie nach 22 Uhr besser unterlassen sollten, lesen Sie hier.

In Deutschland herrschen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften, die sicherstellen, dass die (Nacht-)Ruhe von Anwohnerinnen und Anwohnern respektiert wird.

Worauf Sie nach 22 Uhr besser verzichten sollten, listen wir im Folgenden für Sie auf.

In der Wohnung heimwerken

bohren
bohren

Insbesondere in Wohngebieten können laute Handwerksarbeiten, wie Bohren oder Hämmern, nach 22 Uhr als Lärmbelästigung gewertet werden. Handwerkliche Arbeiten sollten Sie daher immer am Tag, bzw. zu den erlaubten Zeiten, erledigen. In schweren Fällen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro.

In Deutschland müssen Sie sich dabei an folgende Zeiten halten:

  • An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig.

  • Von Montag bis Samstag gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr die Nachtruhe.

  • Einige Kommunen können eigene Vorschriften erlassen, die eine Mittagsruhe festlegen können.

Lesen Sie auch: Strafen auch für Fußgänger: Wofür Sie 350 Euro blechen müssen

Waschmaschinen und Spülmaschinen

Grundsätzlich ist es erlaubt, die Spül- oder Waschmaschine nach 22 Uhr zu betätigen, solange die Geräte keinen übermäßigen Lärm verursachen. Moderne Geräte sind allerdings oft so konstruiert, dass sie relativ leise arbeiten und keinen lauten Schleuder- oder Spülgang haben.

Besitzen Sie jedoch ein älteres Gerät, dass einen besonders lauten Schleuder- oder Spülgang besitzt, empfehlen wir Ihnen Rücksicht auf Ihre Nachbarinnen und Nachbarn zu nehmen und in den späten Abend- und Nachtstunden keine lauten Haushaltsgeräte, zum Beispiel den Staubsauger oder Mixer, zu betätigen.

Den Rasen mähen

Auch wenn es in den wärmeren Jahreszeiten noch lange hell und nach einem heißen Tag abends vielleicht kühler ist, sollten Sie ab 22 Uhr nicht mehr Ihren Rasen mähen. Denn die Geräte kommen circa auf eine Lautstärke von 78 bis 96 Dezibel und könnten anwohnende Familien und Nachbarinnen und Nachbarn stören.

Zwar gibt es Geräte mit Umweltzeichen, die leiser sind, allerdings dürfen diese nur werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr eingesetzt werden. Nach 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind laute Gartenarbeiten grundsätzlich tabu und können bei einem Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Mehr zum Thema Bußgelder & wissenswerte Vorschriften


Dieser Artikel kann Partnerlinks enthalten, von denen Yahoo und/oder der Herausgeber möglicherweise eine Provision erhält, wenn Sie über diese Links ein Produkt oder eine Dienstleistung erwerben.