Teure Falle in der Bahn-App: So leicht kaufen Sie ein ungültiges Ticket
Eine junge Studentin aus dem privaten Umfeld des EFAHRER-Chefredakteurs Sepp Reitberger hat sich über die Bahn-App ein Zugticket von München nach Berlin gekauft. Die Freude über den günstigen Sparpreis währte nur bis zur Fahrscheinkontrolle im Zug. Jetzt soll sie hunderte Euro nachzahlen.
Als die Studentin sich Anfang Oktober ein Ticket nach Berlin kaufte, freute sie sich über den günstigen Preis: Für die Strecke zahlte sie dank des Tarifs "Super Sparpreis Young" lediglich 47,19 Euro. Bei der Kontrolle im Zug folgte dann allerdings der Schock. Denn das Ticket war nur zusammen mit einer Bahncard 25 gültig. Die Zugfahrerin besaß jedoch seit Juli dieses Jahres keine Bahncard mehr. Im Bestellvorgang selbst war diese Bedingung nicht direkt ersichtlich. Jetzt soll sie für die Unübersichtlichkeit in der Bahn-App einen stolzen Preis zahlen.
Bahncard-Hinweis versteckt sich in der App
Zwischen Juli 2023 und Juli 2024 nutzte die Studentin eine BahnCard25 in physischer Form (Plastikkarte). Bei früheren Buchungen hatte sie den Bahncard-Rabatt entsprechend in der Navigator-App ausgewählt. Die App hinterlegt den Bahncard-Rabatt bei einer solchen Buchung im Nutzerprofil. Ist die Bahncard direkt über die Navigator App gekauft und als digitaler Nachweis zugestellt, wird diese mit Gültigkeitsdatum in der App hinterlegt und bei Ablauf nicht mehr angewandt. Anders ist das allerdings beim manuellen Auswählen des Bahncard-Rabatts für die Plastikkarte. Dann wird der Rabatt ohne automatisches Ablaufdatum hinterlegt.
Beim Bestellvorgang ist der ausgewählte Rabatt jedoch kaum ersichtlich. Die Information, dass man gerade ein Ticket mit Bahncard-Rabatt kauft, findet man nur, wenn man während des Bestellens in das Nutzerprofil klickt, auf die Schaltfläche "Reisender" tippt oder im weiteren Prozess auf die Schaltfläche "Details" klickt. Bevor der Kauf abgeschlossen wird, gibt es in der Bestellübersicht zwar den Hinweis "1 Person, 1 Ermäßigung", allerdings können Reisende diesen Hinweis leicht für den Super Sparpreis Young halten. Entsprechend prüfte die Bahnfahrerin die Bestellung nicht erneut. Auch auf dem finalen Ticket ist der Bahncard-Hinweis erst spät, in Zeile sieben, und nach der Tarifbezeichnung "Super Sparpreis Young" sichtbar.
Bahn fordert mehr als 300 Euro Nachzahlung
Im Zug fragte der Zugbegleiter kurz vor Ingolstadt schließlich nach der Bahncard. Da die Reisende nichts davon wusste, konnte sie auch keine entsprechende Bahncard vorlegen. Der Zugbegleiter riet ihr dazu, noch im Zug online eine elektronische Probe-Bahncard zu kaufen. So wäre das Ticket ab Nürnberg ganz normal gültig. Gleichzeitig wies er sie darauf hin, dass im Nachgang möglicherweise Post von der Bahn mit der Bitte um eine Nachzahlung des Bahncard-Rabatts (ca. 20 Euro) kommen könnte.
Das entsprechende Schreiben ließ nicht lange auf sich warten. Aus "systemtechnischen Gründen" sei eine Fahrpreisnacherhebung für die Fahrt ohne gültiges Ticket nicht möglich gewesen, die Nacherhebung erfolge mit dem Schreiben. Die Studentin solle nun ein erhöhtes Beförderungsentgelt für die Strecke von München nach Nürnberg und zusätzlich ein Standard-Ticket von Nürnberg nach Berlin bezahlen. Summe: 326,10 Euro.
Für die Strecke von Nürnberg nach Berlin hatte die junge Frau nach dem Kauf der Probe-Bahncard allerdings ein gültiges Ticket. Auf X reagierte die Deutsche Bahn auf den Post von Sepp Reitberger und sucht die Schuld bei der Reisenden selbst: "Allgemein kann ich jedoch mitteilen, dass die letzten Sucheinstellungen immer gespeichert werden, daher sind diese ggf. vorher anzupassen." Gleichzeitig rät die DB dazu, das Portal für den Kundendialog zu nutzen, um das Problem zu lösen.
Wir haben bei der Verbraucherzentrale nachgefragt, ob der Verkaufsprozess in der Navigator-App in diesem Fall korrekt abläuft. Der Widerspruchs-Prozess in der Angelegenheit läuft.
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