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Teure Neugeräte auf Reisen bei Zoll anmelden

Reisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten. Foto: Friso Gentsch
Reisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten. Foto: Friso Gentsch

Um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sollte teure Ausrüstung bei Reisen außerhalb der EU vorab angemeldet werden. Welches Dokument dafür ausgestellt wird.

Hannover (dpa/tmn) - Wer mit teuren und neuwertigen technischen Geräten aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zurückkehrt, muss damit rechnen, dass darauf bei einer Kontrolle Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls auch der geltende Zollsatz erhoben werden.

Reisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten und das jeweilige Gerät vorführen, berichtet das IT-Fachportal «Heise Online».

Denn dann können die Beamten dem Reisenden die «Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr» ausstellen. Dieses Dokument signalisiert dem Zoll bei der Wiedereinreise, dass etwa das teure Notebook oder die kostspielige Systemkamera-Ausrüstung nicht im Ausland gekauft worden sind.