Thema bleibt umstritten - Nach Streit vor Gericht: Bezahlkarte für Flüchtlinge soll schnell kommen
Jetzt könnte alles ganz schnell gehen: Die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge hatte sich lange verzögert, da ein Gerichtsprozess den Abschluss verzögerte. Nun ist aber alles ausgeräumt - die Karte kann kommen.
Mit einem Eilbeschluss hoben die Richter am Freitag das Zuschlagsverbot auf. Damit sind die Bundesländer nicht gezwungen, auf die für den 18. Oktober angesetzte Verhandlung und ein möglicherweise späteres Urteil zu warten, sondern können sofort handeln.
Laut „Bild“ -Informationen haben sich die Bundesländer in der zuständigen Arbeitsgruppe darauf geeinigt, den Auftrag umgehend zu erteilen.
Ein genaues Datum für die Ausgabe der ersten Karten steht noch nicht fest. Das Beispiel Bayern zeigt jedoch, dass dies innerhalb weniger Wochen geschehen kann: Der Freistaat vergab den Auftrag am 20. Februar, und bereits in der letzten Märzwoche erhielten die ersten Asylbewerber ihre Karten.
Nach Streit vor Gericht: Bezahlkarte für Flüchtlinge soll schnell kommen
Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielt am 13. August ein Bewerber den Zuschlag von der Vergabekammer Baden-Württemberg. Das Unternehmen „PayCenter“ aus Freising (Bayern), das die bayerische Bezahlkarte betreut, ging im Vergabeverfahren leer aus und reichte Klage ein.
Infolgedessen kam es zu einer Gerichtsverhandlung, und die Vertragsunterzeichnung wurde vorerst ausgesetzt. Dies führte zu der Befürchtung, dass sich die Einführung der Karte bis ins nächste Jahr verzögern könnte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe, das sich mit der Klage von „PayCenter“ befasst, entschied jedoch, dass die Bundesländer den Auftrag an das siegreiche Unternehmen vergeben und den Rahmenvertrag unterzeichnen dürfen.
Trotz der Entscheidung wird die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Vergabe fortgesetzt. Im November 2023 hatten sich die Bundesregierung und 14 Bundesländer darauf verständigt, eine zentrale Bezahlkarte für Asylbewerber einzuführen. Damit sollen staatliche Leistungen künftig nicht mehr in bar, sondern über die Karte ausgezahlt werden. Dieses Verfahren soll den finanziellen Anreiz zur Flucht nach Deutschland verringern.
Ein umstrittenes Thema bleibt jedoch, ob Städte und Landkreise als Verantwortliche für die Leistungen in der Ausschreibung der Bundesländer ausreichend berücksichtigt wurden. Peter Schönweitz, Geschäftsführer von „PayCenter“, äußerte die Befürchtung, dass die Kommunen, da sie keine Berechtigung haben, Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag der Länder abzurufen, nun gezwungen sein könnten, eigene Ausschreibungen durchzuführen.