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Tod von Fußgänger: Angeklagter bestreitet illegales Rennen

Am Unglücksort in Mönchengladbach erinnert ein Kreuz an den getöteten Fußgänger. Foto: Federico Gambarini/Archiv
Am Unglücksort in Mönchengladbach erinnert ein Kreuz an den getöteten Fußgänger. Foto: Federico Gambarini/Archiv

Mönchengladbach (dpa) - Nach dem Tod eines Fußgängers durch ein mutmaßliches illegales Autorennen in Mönchengladbach stehen seit Montag zwei junge Männer vor Gericht.

Die beiden 29- und 26-Jährigen sollen im Juni 2017 mit Tempo 100 durch Mönchengladbach gerast sein. Dabei erfasste der Wagen des 29-Jährigen einen Fußgänger, der starb.

Zum Prozessauftakt bestritt der Mann allerdings, dass es überhaupt ein illegales Rennen gegeben habe. Über seinen Anwalt ließ er erklären, er habe lediglich einem anderen Fahrzeug ausweichen müssen. Dadurch sei es zu dem Unfall gekommen.

Angeklagt ist der 29-Jährige wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Dem 26-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Unfallflucht vor. Beiden Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Der neue Paragraf des Strafgesetzbuches, der für verbotene Autorennen mit tödlichem Ausgang bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, war erst nach dem Mönchengladbacher Unfall in Kraft getreten.