Tod im Tiergarten: Mordfall Susanne Fontaine: Ankläger fordert lebenslänglich

Spurensicherung im Tiergarten nach dem Mord an Susanne F.

Berlin. Im Prozess um die Ermordung der Kunstwissenschaftlerin Susanne Fontaine beantragte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den zur Tatzeit 18 Jahre alten Angeklagten Ilyas A. eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das ist ungewöhnlich. In der Regel werden gegen 18-Jährige im Moabiter Kriminalgericht Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht gefällt. Staatsanwalt Reiner Pützhoven sagte zu Beginn seines Plädoyers: „Ich bin überzeugt, dass Ilyas A. der Täter ist.“

Susanne Fontaine war am 5. September 2017 gegen 22.30 Uhr unweit der Gaststätte Schleusenkrug im Tiergarten ermordet worden. Der Leichnam der 60-Jährigen wurde erst drei Tage später von Passanten in einem Gebüsch gefunden. Ilyas A. hatte den Mord bestritten und behauptet, am frühen Morgen des 5. September den Leichnam zufällig gefunden und das Handy von Susanne Fontaine an sich genommen zu haben.

„Der Angeklagte war im Besitz des Handys, es wurden von ihm DNA an den Händen des Leichnams gefunden, verräterisch sei auch seine plötzliche Reise nach Polen“, sagte Ankläger Pützhoven. Er gehe nach der umfangreichen Beweisaufnahme davon aus, dass der wegen schwerer Raubtaten vorbestrafte Ilyas A. auch Susanne Fontaine zunächst nur habe ausrauben wollen. Als sie Widerstand leistete, habe sie der Angeklagte zu Boden gebracht, sich auf ihren Rücken gekniet und sie erdrosselt.

"Ganz normaler Raubmord"

Der Staatsanwalt zählte gleich drei Mordmerkmale auf: Habgier, Heimtücke und Ermöglichung einer anderen Straftat. Als zentrale Frage in diese...

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