Totes Baby am Flughafen Köln/Bonn: Prozess fortgesetzt – Diskussion um Todesumstände

Die Anträge von Verteidigung und Staatsanwaltschaft liegen extrem weit auseinander

Hatte das Baby eine Überlebenschance, als es im November 2016 von seiner Mutter heimlich auf der Toilette des Köln-Bonner Flughafens geboren wurde? Mutter behauptet, Baby sei tot geboren worden Die Rechtsmedizin geht jedenfalls davon aus und kann das angeblich auch belegen. Obwohl die Mutter behauptet, das Neugeborene sei bereits tot zur Welt gekommen. Das wiederum hatten die Ärzte des Porzer Klinikums, in dem die Mutter nach der Entbindung behandelt worden war, für möglich gehalten. „Ob das Kind schon tot war oder noch gelebt hat, kann ich der Plazenta nicht entnehmen“, sagte die Pathologin des Porzer Krankenhauses im Zeugenstand. Seit Anfang Mai wird der Mutter, einer 27-jährigen Literaturstudentin, vor dem Landgericht wegen Totschlags der Prozess gemacht. Ärzte kommen zu Wort Am Montag hatten am fünften Verhandlungstag die Ärzte das Wort. Und es wurde offensichtlich, dass die ursprünglich aufgestellten medizinischen Thesen nicht so eindeutig sind wie in der Anklage formuliert. Sibylle Banaschak, leitende Oberärztin der Kölner Rechtsmedizin, ließ zwar keinen Zweifel an ihrer Aussage, die auch Grundlage für die Anklage wegen Totschlags ist: „Das Neugeborene hat geatmet, als es zur Welt kam. Das Kind hat also gelebt.“ Wie lange, darauf wollte die Ärztin sich nicht festlegen. Hatte sie anfangs noch erklärt, anhand der ausgebildeten Lungenfalten seien „zehn bis 20 Minuten, auf jeden Fall weniger als 20 Minuten“ möglich gewesen, steckte sie nach stundenlanger Diskussion zurück: „Wie lange es geatmet hat, dazu ist eine konkrete Aussage nicht möglich.“ „Lungenschwimm-Probe“ als Beweis Die Angeklagte hatte stets von einer Totgeburt gesprochen. Banaschak belegte ihre These mit der sogenannten „Lungenschwimm-Probe“, die in ihrem Institut positiv ausfiel. Danach war die Lunge des Babys „deutlich entfaltet, der Brustkorb komplett mit den Lungenflügeln gefüllt“. Für die Rechtsmedizinerin der unwiderlegbare Beweis, dass „das Kind gelebt hat.“ Wie das Kind starb? „Entweder durch Ersticken oder Unterkühlung.“ Jedenfalls sei keine Gewaltanwendung an dem Säugling festgestellt worden. Die Tatsache, dass die Mutter das Baby in den Beutel gesteckt hatte, sei als Todesursache ausreichend: „Da genügt es schon, ein Neugeborenes mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu legen.“ Verteidigung hält Methode für unzuverlässig Doch die Verteidigung, die nach wie vor von einer Totgeburt ausgeht, hielt dagegen, hatte sich augenscheinlich in internationale medizinische Literatur eingelesen und herausgefunden, dass „vor englischen und amerikanischen Gerichten die Lungenschwimmprobe nicht verwertet und damit zu einer Verurteilung führen darf“. Warum? „Aufgrund der dort seit Jahrzehnten bestehenden unterschiedlichen Forschungsergebnisse zu diesem Thema“, führte Verteidiger Karl Bode dazu aus. Dass die Methodik durchaus international umstritten ist, musste Banaschak dann auch notgedrungen einräumen. Auch in einem weiteren Punkt steckte die Ärztin zurück. Hatte sie zunächst in ihrem Befund von einer „nicht natürlichen Todesursache“ gesprochen, musste sie auf Nachhaken der Verteidiger nun einräumen, auch die Aussage „ungeklärte Todesursache“ sei in diesem Fall anwendbar. Infektion im Bauchraum der Mutter Zudem hatten die Ärzte im Porzer Krankenhaus bei der Mutter eine beginnende Infektion im Bauchraum diagnostiziert, dabei nicht ausgeschlossen, dass diese Infektion auch auf das Kind übergegangen sein konnte. In der Rechtsmedizin waren die damit verbundenen erhöhten Blutwerte auch bei dem Neugeborenen festgestellt worden. Eine mögliche Todesursache? Banaschak verneinte. Inwieweit sich die Angeklagte zum Tatzeitpunkt aufgrund der besonderen Situation in einem Ausnahmezustand befand und vermindert schuldfähig handelte, darüber wird ein psychiatrischer Sachverständiger am heutigen Dienstag sein Gutachten erstellen....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta