Trumps Twitter-Sucht: So argumentieren seine Anwälte für ein Ende der Sperre

Macht Twitter so süchtig, dass Donald Trump gar nicht anders kann, als es zu nutzen? So zumindest argumentieren seine Anwälte in ihrer Klage gegen die Sperre.

Donald Trump mit seinem Smartphone im State Dining Room des Weißen Hauses im Sommer 2020.
Donald Trump mit seinem Smartphone im State Dining Room des Weißen Hauses im Sommer 2020. (Bild: REUTERS/Leah Millis)

Kaum ein Politiker hat wohl die sozialen Medien derart benutzt wie Donald Trump. Er nutzte vor allem seinen eigenen Twitter-Account ungehemmt, permanent und unkontrolliert. Was seinen politischen Beratern vermutlich Schweißperlen auf die Stirn getrieben hat, trug ihn bis ins Weiße Haus. Auch in seinen vier Jahren als Präsident bevorzugte Trump diese direkte Möglichkeit der Kommunikation gegenüber klassischen Medien. Doch seit Monaten ist er von Twitter verbannt, es erscheint nur noch die karge Meldung: "Account gesperrt".

Dagegen klagt der Ex-Präsident nun und sein Anwaltsteam hat sich eine besonders kuriose Strategie ausgedacht. Zum einen will Trump gerne, dass der Fall in seiner Wahlheimat Florida vor Gericht kommt. Nach San Francisco, wo Twitter beheimatet ist und ein Rechtsstreit deshalb eigentlich ausgetragen werden müsste, könne Trump nicht reisen, so seine Anwälte. Wie die Nachrichtenseite Intelligencer die Anwälte zitiert, habe deren Mandant nur "limitierten Zugang zu Ressourcen" für einen langwierigen Rechtsstreit in Nord-Kalifornien. Sollte das stimmen, zeichnet es ein ziemlich düsteres Bild von Trumps finanzieller Situation.

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"Die primitivsten Teile des Gehirns"

Doch damit diesem Argument stattgegeben wird, müsste Trump von den von ihm anerkannten Vertragsbedingungen von Twitter befreit werden. Das wollen seine Anwälte mit einem weiteren Kniff erreichen. Sie behaupten schlicht, er sei so abhängig von der Plattform gewesen, dass ihm gar keine andere Wahl geblieben sei, als die AGBs zu akzeptieren. "Soziale Medien sind so konzipiert, dass sie die primitivsten Teile des Gehirns ausnutzen", so die Rechtsvertreter. Das habe Konsequenzen auf die Rechtswirksamkeit von Verträgen, denn, so das Argument: "Das totale Eintauchen des Mandanten (...) führt zu einer Abhängigkeit, durch die eine unabhängige Verhandlungsposition unmöglich gemacht wird."

Ob das Argument vor einem Gericht greifen wird, wird sich zeigen. Schließlich ließe sich auf dieser Basis auch anders argumentieren: Ein Mandant, der so abhängig von sozialen Medien ist, dass er nicht mehr rational handeln und verhandeln kann, sollte eventuell besser von diesen Plattformen ferngehalten werden.

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