Übergriff auf DSDS-Sieger Prince Damien: Welche Strafen stehen auf Beleidigung?

Der ehemalige DSDS-Gewinner Prince Damien hat auf Instagram ein Video veröffentlicht. Darin wird er beleidigt und ein Fremder versucht, ihn zu bespucken. Welche strafrechtlichen Konsequenzen könnte so ein Verhalten nach sich ziehen?

Prince Damien
Prince Damien veröffentlichte auf Instagram ein schockierendes Video. (Bild: Thomas Niedermueller / getty images)

Prince Damien, er gewann 2016 die dreizehnte Staffel "Deutschland sucht den Superstar", hat einen Clip von einen gewalttätigen Übergriff veröffentlicht.

Auf seinem Instagram-Kanal teilte der Sänger am Sonntag ein Video, das ihn in einem Linienbus sitzend zeigt. Draußen vor der Scheibe steht ein angeblicher Fan, der sich mit ihm filmen möchte. Beide lächeln freundlich und gestikulieren in die Kamera. Dann dreht sich der Mann plötzlich zu dem Sänger und spuckt gegen die Scheibe. Immer wieder, genau auf Kopfhöhe. Dann schlägt er mit der Hand dagegen und ruft Beleidigungen. Prince Damien grinst den Mann erst an und zeigt ihm den Mittelfinger, dann zuckt er ratlos mit den Schultern.

Profil des Täters entfernt

Der Sänger wusste nicht, ob er den Vorfall veröffentlichen soll. Auf Instagram schreibt er: "Ich kenne diesen jungen Mann nicht und habe lange überlegt ob ich das hier teilen soll. Aber nach einer Nacht des gründlichen Überlegens kann ich das nicht so stehen lassen."

Als Ziel formuliert Prince Damien: "Ich will einfach nur dass sein Profil gemeldet und gesperrt wird und im besten Fall dass seine Eltern (oder Erziehungsberechtigten) das Video sehen." Mittlerweile ist das Profil tatsächlich nicht mehr verfügbar. Instagram schreibt als automatische Nachricht: "Entweder funktioniert der von dir angeklickte Link nicht oder die Seite wurde entfernt."

Beleidigung oder tätliche Beleidigung?

Neben Konsequenzen für den Täter durch die Plattform Instagram, in dem Fall das Schließen des Profils, kann der Vorfall auch strafrechtliche Folgen haben – sofern Prince Damien ihn zur Anzeige bringt.

Vor allem die Beleidigungen könnten strafrechtlich relevant sein. Im Juraforum heißt es dazu: "Eine strafrechtsrelevante Beleidigung ist jede Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen, die geeignet ist, das Ehrgefühl des Beleidigten zu verletzen." Darauf stehen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Erschwerend könnte in diesem Fall das Bespucken hinzukommen. Dann würde die Beleidigung "mittels einer Tätlichkeit" begangen, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden könnte. Weil aber eine Scheibe die "unmittelbare körperliche Einwirkung" abhielt, müsste wohl ein Gericht klären, ob auch der Versuch des Bespuckens schon für eine "tätliche Beleidigung" ausreicht.

Neues Gesetz gegen verhetzende Beleidigung

Die "Bild" hat ebenfalls über den Vorfall berichtet und Prince Damien dazu befragt. Im Interview sagt dieser: "In der Schule habe ich so was täglich erlebt, nur ohne Scheibe dazwischen. Als er dann noch gegen die Scheibe geschlagen hat, war mir klar: Das ist kein Spaß." Der Sänger, der offen bisexuell lebt, erklärt weiter, dass die Attacke auch eine der folgenden Motivationen gehabt haben könnte: "Seit ich lebe, kenne ich Rassismus. Irgendwann wurde aus dem N-Wort dann schwuler N****. Vielleicht war es Schwulenhass."

Sollte eine solche Motivation nachgewiesen werden können, wäre der Vorfall bis vor kurzem in eine gesetzliche Lücke gefallen. 2020 schrieb der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung noch: "In Deutschland gibt es keine gesetzliche Definition von Rassismus. Schutz vor unterschiedlichen Formen (rassistischer) Diskriminierung gewährleisten Völker-, Europa- und Verfassungsrecht sowie einzelne einfache Gesetze und untergesetzliche Regelungen."

Deshalb wurde im September 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Seither gibt es den Straftatbestand der "Verhetzenden Beleidigung". Laut Anwalt.de sollen durch den neuen Paragrafen 192a des Strafgesetzbuch "alle nationalen, rassischen, religiösen, und ethnischen Gruppen, Weltanschauungen, Behinderungen und sexuelle Orientierungen in den Genuss des Schutzes kommen". Bei Verurteilungen auf Grundlage von §192a droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Anwalt.de schätzt aber, dass die Schwere der Schuld "bei einem derart schwammigen Tatbestand nicht leicht festzustellen sein dürfte" und dass in aller Regel "ein reumütiger Ersttäter mit einer Geldstrafe davon kommen" sollte.