Umstrittene Neugestaltung: Denkmalbehörde genehmigt Umbau der Hedwigs-Kathedrale

Die Hedwigs-Kathedrale in Mitte

Die Oberste Berliner Denkmalschutzbehörde hat den umstrittenen Umbau des Innenraumes der St. Hedwigs-Kathedrale genehmigt. Die vom Erzbistum Berlin geplante Neugestaltung sei für die Denkmalpflege bedauerlich, aber aus verfassungsrechtlichen Gründen hinzunehmen, hieß es am Freitag aus der Kulturverwaltung. Das denkmalrechtliche Erhaltungsinteresse des Innenraumes des Kirchenbaus müsse gegenüber dem kirchlichen Selbstorganisationsrecht zurücktreten.

Die geplante massive Veränderung des Innenraumes sei "tragisch", weil dabei eine "vollständige Zeitschicht" verloren gehen werde, so die Denkmalschützer. Bei der umfangreichen Prüfung des Vorhabens sei aber aus verfassungsrechtlichen Gründen zu berücksichtigen gewesen, dass die Bestimmung der gottesdienstlichen Belange allein durch die Kirche erfolge. Den Denkmalbehörden komme lediglich die Kompetenz zu, den Sachverhalt festzustellen und die beabsichtigten baulichen Maßnahmen in Bezug auf die geltend gemachten liturgischen Belange auf Plausibilität zu überprüfen. Die Nachprüfung auf liturgische Richtigkeit der Umbauten bleibe den Denkmalbehörden hingegen verwehrt.

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) betonte, die Feststellungen der obersten Kirchenbehörden seien durch den Staat zu respektieren. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei die Entscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde deshalb "zwingend". Der Kultursenator selbst hatte sich wiederholt für den Erhalt des Anfang der 60er-Jahre von Hans Schwippert gestalteten Innenraums aus...

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