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Nach umstrittenem Tweet: Kein Ermittlungsverfahren gegen AfD-Ratsherr Rottmann

Die Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen wegen einer Nazi-Parole ab.

Die Strafanzeige, in der zwei Politiker der Linken den AfD-Ratsherrn und Bundeswehrhauptmann Hendrik Rottmann der Volksverhetzung bezichtigten, wird möglicherweise ohne rechtliche Folgen bleiben. Kein Ermittlungsverfahren gegen Rottmann Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ teilte die Staatsanwaltschaft den Beteiligten mit, sie werde kein Ermittlungsverfahren gegen Rottmann einleiten. Dessen über den Kurznachrichtendienst Twitter verbreitete Äußerung „Deutschland erwache“ liefere keinen „Anfangsverdacht strafrechtlich relevanten Handelns“, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft; weder im Hinblick auf Volksverhetzung noch im Hinblick auf das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Äußerung werde auch in anderen Kontexten verwendet Der Tweet des AfD-Politikers entspricht einer Parole der nationalsozialistischen Organisation SA. Für sich genommen sind die beiden Wörter nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zwingend als verbotenes Kennzeichen der Nazis zu werten. Heutzutage werde die Äußerung auch in anderen Kontexten verwendet. Zudem stelle sie keine „Aufstachelung zum Hass“ oder Gewalt dar. Rottmann hatte den Tweet im Januar 2017 veröffentlicht. Zu dem Zeitpunkt gehörte er dem Militär-Geheimdienst MAD an. Seit vorigem Monat ist der Offizier bei der Luftwaffe beschäftigt. AfD wirft Linke „Hetzkampagne kurz vor der Landtagswahl“ vor Der Vorstand der Kölner AfD hatte den Linken-Politikern, dem Kölner Fraktionschef Jörg Detjen und dem Bundestagsabgeordneten Matthias Birkwald, eine „Hetzkampagne kurz vor der Landtagswahl“ vorgeworfen. Rottmann habe den Tweet „ohne historisches Bewusstsein und Kenntnis dieser vorbelasteten Parole“ getätigt. Die AfD kenne ihn „als pflichtbewussten und politisch gemäßigten Staatsbürger in Uniform“. Detjen will Entscheidung der Staatsanwaltschaft juristisch prüfen Anzeigererstatter Detjen kündigt an, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft juristisch prüfen zu lassen. „Es verwundert uns, dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal den Anfangsverdacht einer Straftat sieht.“ Die Behörde übersehe, dass Rottmann hinter „Deutschland erwache“ noch drei Punkte gesetzt habe. Damit rege er Leser an, den Satz in einem bestimmten Sinn fortzusetzen. Es sei bekannt, so Detjen, „dass die SA-Horden ihren Ausruf mit eindeutig volksverhetzenden Ergänzungen“ verbunden hätten. Auf das von ihnen in einem Schreiben an das Verteidigungsministerium geforderte Disziplinarverfahren gegen Rottmann habe die Wertung der Staatsanwaltschaft keinen Einfluss. Detjen: „Der Beamte hat sich so zu verhalten, dass er der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert. Das ist schon dann nicht der Fall, wenn Äußerungen auch falsch verstanden werden können.“...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta