Mehr Geld vom Staat: Jetzt Antrag stellen und Förderungen maximieren
Gute Nachrichten für Hunderttausende Schüler und Studenten in Deutschland: Ab Oktober gibt es vom Staat mehr Geld für BAföG-Empfänger. Die Bedarfssätze steigen und es gibt eine neue Starthilfe von 1.000 Euro.
Ein erhöhter Grundbedarfssatz und eine zusätzliche Starthilfe für Studenten und Schüler; das sind die Eckpfeiler der BAföG-Reform. Sie greift für Schüler seit dem Start des neuen Schuljahrs und für Studenten ab Oktober mit dem neuen Wintersemester. Einen Antrag sollte man auf jeden Fall stellen.
Denn selbst wenn das Elterneinkommen oder das eigene Einkommen und Vermögen die Freibeträge überschreiten, ist noch nicht Schluss. In vielen Fällen bleibt noch ein reduzierter Förderbetrag übrig. Es lohnt sich also auch in solchen Fällen, einen BAföG-Antrag zu stellen.
Schüler erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für Studierende ist immerhin die Hälfte der BAföG-Förderung geschenkt.
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BAföG: Grundbedarfssatz und Wohnkostenpauschale angehoben
Der generelle Grundbedarf für Studierende steigt von 452 Euro auf 475 Euro. Zudem wird die Wohnpauschale von 360 Euro auf 380 Euro angehoben. Diese können Studenten erhalten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Krankenversicherte, die durch Ihr Alter nicht mehr bei den Eltern mitversichert werden, können sich außerdem 122 Euro sichern.
Der Höchstsatz an Studenten-BAföG steigt dadurch nun von 934 Euro auf 992 Euro an. Die Erhöhungen betreffen dabei auch das Schüler-BAföG.
Neue Bafög-Reform: Das ändert sich für Studenten
Von den neuen BAföG-Regelungen sollen vor allem Studienanfänger aus einkommensschwächeren Familien profitieren. Denn diese erhalten einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro. Mit dem Geld sollen Ausgaben aufgefangen werden, die mit dem Studium zu tun haben, wie zum Beispiel die Bezahlung eines Laptops oder der Mietkaution.
Außerdem soll der Zuschuss die Entscheidung vereinfachen, sich für ein Studium zu entscheiden. Besonders praktisch daran: Die Studienstarthilfe kann beantragt werden, ohne dass sie einen Einfluss auf einen späteren BAföG-Bezug hat, da sie nicht auf das BAföG angerechnet wird.
Eine weitere große Änderung betrifft die Freibeträge für Eltern. Diese werden um 5,25 Prozent angehoben. Das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, wird künftig nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Damit verringert sich der Aufwand sowohl für die Antragsteller als auch für die Ämter.
BAföG-Änderungen treffen auf Kritik
Weitere Änderungen, die mit der neuen Reform kommen, sind:
Option für ein Flexibilitätssemester: Geförderte Studierende erhalten die Möglichkeit, einmalig ein Flexibilitätssemester zu beantragen, das über die maximale Förderungsdauer hinausgeht. Dadurch sollen Sie genug Zeit für zum Beispiel das Verfassen der Abschlussarbeit haben.
Erleichterung beim Fachrichtungswechsel: Wenn ein wichtiger Grund für den Wechsel der Fachrichtung vorliegt, kann dieser bis zum Beginn des vierten Semesters statt des bisherigen Beginns zum dritten Semester vorgelegt werden
Die Reform trifft jedoch trotz der geplanten Erhöhungen auf Kritik. Die neuen Anhebungen seien anhand der weiterhin steigenden Lebenskosten in Deutschland noch immer nicht ausreichend genug. Auch sei der finale Umfang der Reform deutlich kleiner als angekündigt. Das betrifft zum Beispiel Teilzeitstudierende und Studierende mit Kindern, die mit der neuen Reform auch weiterhin nicht bessergestellt werden.
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