Unbekannte Verkehrsregel: Diese 3 Meter sind bei Einfahrten einzuhalten
In der Straßenverkehrsordnung sucht man vergeblich nach einem Mindestabstand gegenüber von Einfahrten. Es heißt lediglich, dass das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber verboten sei.