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Unfallauto ohne Warnblinker: Wer haftet bei Folgeunfall?

Autofahrer müssen ihr Tempo immer der Sichtweite anpassen. Wer also in ein unbeleuchtetes Unfallauto fährt, haftet mit.
Autofahrer müssen ihr Tempo immer der Sichtweite anpassen. Wer also in ein unbeleuchtetes Unfallauto fährt, haftet mit.

Die Warnblinkanlage soll andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr hinweisen. Das ist besonders nachts wichtig. Was passiert, wenn sie nach einem Unfall aus bleibt? Haften Nachfolgende, die auffahren?

Celle (dpa/tmn) - Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass sie innerhalb ihrer Sichtweite anhalten können. Kommt es nachts zu einem Unfall mit einem Hindernis, können sie sogar dann mithaften, wenn es sich dabei um ein verunglücktes Auto ohne eingeschaltete Warnblinker handelt. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 37/20), auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der bei Dunkelheit links abbiegen wollte. Er kollidierte aber mit einem entgegenkommenden Auto, das er übersehen hatte. Ein Auto blieb quer zur Straße stehen, ohne dass dessen Fahrer die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte, bevor er den Wagen verließ. Das zweite Auto stand teils auf der Straße, teils auf dem Grünstreifen. Dessen Fahrer machte die Warnblinker an. In das unbeleuchtete Wrack fuhr nun ein drittes Auto.

Dessen Fahrer forderte vor Gericht dann Schadenersatz. Denn seiner Meinung nach hätten die nicht eingeschalteten Warnblinker den Unfall verursacht. Doch die Versicherung zahlte nur einen Teil - mit dem Argument, der dritte Fahrer sei wohl zu schnell gewesen, denn man müsse auch vor unbeleuchteten Hindernissen noch anhalten können.

Die Sache ging vor Gericht, und das sprach dem dritten Fahrer eine Teilschuld zu. Zwar haftete der Fahrer des unbeleuchteten Autos zu zwei Drittel. Denn seine Verpflichtung wäre es gewesen, die Warnblinker anzuschalten. Doch der dritte Beteiligte musste zu einem Drittel haften. Nach Einschätzung der Richter wäre es für ihn möglich gewesen, das Auto am Straßenrand mit den eingeschalteten Warnblinkern zu erkennen und dadurch seine Aufmerksamkeit zu erhöhen. Bei Dunkelheit sei außerdem nur ein Tempo angemessen, das ein Stehenbleiben noch innerhalb der überschaubaren Wegstrecke erlaubt.