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Ungarn: Parlament beschließt umstrittenes Theatergesetz

In Ungarn hat das Parlament ein umstrittenes Gesetz beschlossen, das der Regierung mehr Kontrolle über Theater gibt. Die ultrakonservative Regierungspartei Fidesz brachte die Regelung mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit im Eilverfahren durch. Sie verpflichtet Stadttheater, die vom Staat subventioniert werden wollen, dazu, mit der Regierung abzustimmen, wer die Intendanz übernimmt. Bisher haben die Gemeinden allein entschieden, wer die von ihnen betriebenen Theater leitet. "Wenn die Kommunalverwaltungen die Verantwortung für ihre Institutionen nicht durch deren Finanzierung übernehmen wollen, verstehen wir nicht wirklich, warum sie diese Institution überhaupt brauchen", so László Simon, Fidesz-Abgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses im Parlament. "Was denken sie denn? Dass der Staat ihnen einfach Geld gibt, mit dem sie machen können, was sie wollen?" Oppositionsabgeordnete hielten sich aus Protest schwarze Theatermasken ins Gesicht. Sie kritisieren unter anderem, dass keine Gemeinde dazu in der Lage wäre, ein Theater eigenständig zu finanzieren. Zudem sehen sie in dem Gesetz eine Reaktion auf die Kommunalwahlen im Oktober. Opposition: Fidesz reagiert mit Gesetz auf Wahlniederlagen "Neuneinhalb Jahre lang, während die Bürgermeister Budapests und der wichtigsten Städte von Fidesz gestellt wurden, hatten sie nie das Bedürfnis, dem Staat ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Theaterintendanz zu geben", so Bence Tordal, Abgeordneter der Oppositionspartei Párbeszéd. "Aber jetzt, wo Fidesz bei den Kommunalwahlen unter anderem in der Hauptstadt verloren hat, ist es plötzlich extrem wichtig, dass der Staat, der die Theater die ganze Zeit schon mitfinanziert hat, ein Mitspracherecht bei der Besetzung der Leitung und im allgemeinen Betrieb der Theater hat." Am Montag hatten im Zentrum von Budapest mehrere Tausend BürgerInnen gegen das Gesetz demonstriert. Mehr als 50 000 Menschen unterzeichneten eine Online-Petition. Die Regierung hatte das Gesetz da bereits abgeschwächt - ursprünglich sollten die IntendantInnen direkt vom Staat ernannt werden.