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Ungarn plant Behörde zur Kontrolle von EU-Geldern

Budapest (dpa) - Ungarns rechtsnationale Regierung hat auf Druck der EU ein zweites Gesetzespaket vorgelegt, mit dem der Missbrauch von EU-Geldern verhindert werden soll. Im Kern beinhaltet es den Aufbau einer Integritätsbehörde. Sie soll die Vorbeugung, Ermittlung und Korrektur von möglichem Betrug, Interessenskonflikten, Korruption und anderen Regelwidrigkeiten bei der Verwendung von EU-Geldern erleichtern. Die Gesetzesvorschläge wurden am späten Freitagabend auf der Homepage des ungarischen Parlaments veröffentlicht.

Vor einer Woche hatte die Regierung ein erstes Gesetzprojekt zu diesem Thema vorgelegt. Es sieht eine Unvereinbarkeitsregelung für die Mitglieder von Kuratorien öffentlicher Stiftungen sowie eine verbesserte Amtshilfe für die EU-Korruptionsermittlungsbehörde Olaf vor.

Nach jahrelangen Vorwürfen wegen mutmaßlichen Missbrauchs von EU-Geldern und Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, Ungarn Zahlungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zu kürzen. Zugleich gab sie Budapest zwei Monate Zeit, um die Missstände abzustellen und damit ungeschoren aus dem Rechtsstaatsverfahren auszusteigen.

Unabhängig von der Regierung

Die neue Integritätsbehörde soll dem Entwurf zufolge unabhängig von der Regierung funktionieren. Ihren Präsidenten und dessen zwei Stellvertreter ernennt allerdings Ungarns Staatspräsident auf Vorschlag des Vorsitzenden des ungarischen Rechnungshofs. Die drei Personen erhalten ein sechsjähriges Mandat.

Ein Mitspracherecht bei der Besetzung dieser Chefposten soll eine mit internationalen Experten besetzte Kommission haben, die die Integritätsbehörde beraten und überwachen soll. Zur Besetzung dieser Kommission veröffentlichte die Regierung am Freitagabend eine internationale Ausschreibung. Darin heißt es unter anderem, dass diese Kommission «rechtsverbindliche Meinungen» zur Besetzung der drei Chefposten der Integritätsbehörde abgeben solle.

Zudem soll die Integritätsbehörde verpflichtet sein, Betrugs- und Korruptionsfälle auch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) anzuzeigen. Ungarn weigert sich strikt, Teil der seit 2021 funktionierenden EUStA zu werden, der bisher 22 EU-Staaten angehören. Eine Teilnahme bedeutet, dass EUStA in den betreffenden Ländern Ermittlungen anordnen darf.