Ungarn verpasst erste Frist zur Zahlung der 200-Millionen-Euro-Strafe
Ungarn hat das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhängte Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro nicht fristgerecht gezahlt. Das hat Brüssel zu einer zweiten Zahlungsaufforderung veranlasst und die Voraussetzungen für eine bevorstehenden Konfrontation geschaffen.
Die neue Frist läuft am 17. September ab. Sollte Budapest den Pauschalbetrag bis dahin nicht überweisen, wird die Europäische Kommission, die sicherstellen muss, dass sich die Mitgliedstaaten an die Urteile des EuGH halten, das so genannte "Ausgleichsverfahren" einleiten und die 200 Millionen Euro von Ungarns zugewiesenem Anteil am EU-Haushalt abziehen. Dieser wurde bereits wegen der Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn teilweise eingefroren.
"Hier gibt es keinen Spielraum. Wir müssen die geltenden Verfahren einhalten", sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission am Montag.
Ein "außergewöhnlich schweren Verstoß gegen das EU-Recht"
In einem Urteil vom Juni stellte der EuGH fest, dass Ungarn einen "beispiellosen und außergewöhnlich schweren Verstoß gegen das EU-Recht" begangen habe, da das Land seit langem das Recht auf Asyl einschränke.
Der Streit begann im Dezember 2020, als das Gericht zum ersten Mal feststellte, dass Ungarn unter Ministerpräsident Viktor Orbán den Zugang zu Asylverfahren für Personen, die internationalen Schutz suchen, eingeschränkt und die Antragstellung "praktisch unmöglich" gemacht hat.
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Die ungarischen Behörden wurden gerügt, weil sie Asylbewerber in sogenannten "Transitzonen" unter haftähnlichen Bedingungen festhalten und ihr Recht auf Asyl verletzen. Inzwischen sind die umstrittenen "Transitzonen" geschlossen worden.
Diese "systematische" Praxis, so das Gericht damals, beinhaltete auch, dass die ungarische Polizei Drittstaatsangehörige, die irregulär in Ungarn angekommen waren, gewaltsam zu einem "Streifen Land ohne jegliche Infrastruktur" eskortierte und ihnen keine andere Wahl ließ, als nach Serbien zu gehen.
Migratsionsdruck erfordere Ausnahmeregelungen
Budapest hatte die Vorwürfe energisch bestritten und argumentiert, der Migrationsdruck in der EU rechtfertige Ausnahmeregelungen, doch das Gericht wies diesen Punkt zurück.
Da Ungarn das Urteil aus dem Jahr 2020 ignorierte, reichte die Europäische Kommission eine neue Klage ein, die zu dem Urteil vom Juni führte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Ungarn "den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit missachtet" und sich "absichtlich der Anwendung der Asylgesetzgebung der EU entzieht", was Auswirkungen auf die benachbarten Mitgliedstaaten hat.
"Dieses Verhalten stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar, die außerordentlich schwerwiegende Auswirkungen sowohl auf private Interessen, insbesondere die Interessen von Asylbewerbern, als auch auf das öffentliche Interesse hat", so die Richter.
Orbán bezeichnete das Gerichtsurteil als "empörend"
Aufgrund des Fehlverhaltens verhängte der EuGH eine pauschale Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro. Viktor Orbán bezeichnete das Urteil des Gerichts als "empörend und inakzeptabel". "Es scheint, dass illegale Migranten den Brüsseler Bürokraten wichtiger sind als ihre eigenen europäischen Bürger", sagte er. Dabei hat der EuGH seinen Sitz in Luxemburg.
Die Kommission übermittelte die erste Zahlungsaufforderung am 16. Juli und räumte Ungarn eine Frist von 45 Kalendertagen ein, um die Transaktion durchzuführen. Diese Frist lief am vergangenen Freitag ab, aber es wurde kein Geld überwiesen. Dies veranlasste die Europäische Kommission, am Montag eine zweite Zahlungsaufforderung mit einer zusätzlichen Frist von 15 Tagen zu übermitteln.
Wenn Budapest nicht einlenkt, wird die Kommission ein "Ausgleichsverfahren" einleiten und die Geldbuse von "anstehenden Zahlungen an Ungarn aus dem EU-Haushalt" abziehen, erklärte ein Sprecher der Europäischen Kommission.
Eine zusätzliche Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag
Unabhängig davon prüft die Exekutive der EU, ob und inwieweit die ungarische Regierung seinen Verpflichtungen gemäß dem Urteil vom Juni nachgeht. Denn der EuGH hat darüber hinaus eine Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag gegen Ungarn verhängt, der mit jedem Tag, an dem die Regierung das Urteil ignoriert, steigt. Budapest hat bis zum 31. September Zeit, um zu erklären, ob und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Einschränkung des Asylrechts aufzuheben.
"Je nach dem Inhalt dieser Antwort werden wir die Zahlungsaufforderung für die tägliche Geldstrafe von einer Million Euro weiterleiten oder nicht", fügte der Sprecher der Europäischen Kommission hinzu.
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Es ist unwahrscheinlich, dass Ungarn in absehbarer Zeit einlenken wird: Es scheint sogar mehr als gewillt zu sein, diese Angelegenheit in einen regelrechten politischen Showdown zu verwandeln. Im vergangenen Monat bekräftigte Gergely Gulyás, Leiter der Staatskanzlei unter Orbán, dass die Regierung Ungarns sich weigert, sich an das Urteil des EuGH zu halten.
Außerdem drohte Gulyás, als Vergeltung für die Geldstrafe Migranten mit Bussen in die belgische Hauptstadt zu bringen. "Wenn Brüssel Migranten will, werden sie sie bekommen", sagte er. "Wir werden jedem eine einfache Fahrkarte geben, wenn die EU es unmöglich macht, die Migration an der Außengrenze zu stoppen."