Unsicherheit wächst - Entscheidender Wert fehlt! Ab wann Sie jetzt die Grundsteuer-Abrechnung bekommen

Vom kommenden Jahr an wird die Grundsteuer nach einem neuen Verfahren erhoben. (Archivbild)<span class="copyright">Getty Images / AndreyPopov</span>
Vom kommenden Jahr an wird die Grundsteuer nach einem neuen Verfahren erhoben. (Archivbild)Getty Images / AndreyPopov

Die Wertbescheide für die neue Grundsteuer sind bereits angekommen, aber ein entscheidender Wert für die neue Berechnung fehlt den Eigentümern noch. Viele Haushalte sind zudem verunsichert, denn die Bewertungen der Grundstücke sind in den meisten Fällen in die Höhe geschnellt.

Ab 2025 treten neue Regeln für die Berechnung der Grundsteuer in Kraft . Viele Immobilienbesitzer haben nun Post bekommen, die ihnen zeigt, dass der Wert ihrer Immobilien deutlich nach oben korrigiert wurde.

Diese neuen, höheren Bewertungen könnten für viele zu einer bösen Überraschung führen, denn wenn die Gemeinden ausschließlich diese Werte zur Berechnung der Grundsteuer heranziehen, könnte es richtig teuer werden. Doch ein entscheidender Faktor steht noch aus: der Hebesatz. Dieser kann die endgültige Höhe der Grundsteuer noch beeinflussen. Für Immobilienbesitzer ist grundsätzlich der Hebesatz für Grundsteuer B relevant, da er die Steuer für bebaute und bebaubare Grundstücke bestimmt.

Der Hebesatz bleibt somit die letzte Hoffnung, um die Steuerlast im Rahmen zu halten.

Erste Kommunen kündigen Anpassungen an

Und erste Kommunen reagieren bereits. So hat Berlin bereits angekündigt,   den Hebesatz der Grundsteuer B von 810 auf 470 Prozent zu reduzieren. Auch Bremen und andere Großstädten bessern angesichts der höheren Grundwerte nach. „Aufkommensneutralität für die Kommunen ist hierfür das Schlagwort. Mit den mathematisch berechneten Hebesatzempfehlungen kann dieses Ziel erreicht werden“, sagt der hessische Finanzminister Ralph Alexander Lorz.

Denn die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und Gemeinden. Mit der neuen Berechnung der Grundsteuer soll die Anpassung zwar möglichst ertragsneutral erfolgen. Eigentümer sollen also eigentlich nicht stärker für ihre Grundstücke belastet werden als bisher. Steuerberater in ganz Deutschland betonen übereinstimmend, dass viele dennoch mit einer leichten Erhöhung rechnen müssen. „Die bisherige Grundsteuer basierte auf veralteten Werten, die nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen“, sagt ein Steuerexperte aus München gegenüber FOCUS online.

Neue Grundsteuer: Wann stehen die neuen Hebesätze fest?

Die Gemeinden und Kommunen legen die Hebesätze - besonders den Faktor Grundsteuer B - in der Regel selbst fest. Sie werten zunächst die bisherigen Werte der Finanzämter aus. Möglicherweise stehen nach der Sommerpause die ersten Faktoren für die ersten Gemeinden fest. Aber! Möglicherweise sind auch Nachbesserungen erforderlich. Daher sollten Hausbesitzer und Grundstückeigentümer die aktuellen Wertbescheide aufbewahren.

Großstädte erklären auf Anfrage, dass die neuen Hebesätze im Laufe der nächsten Monate feststehen werden. In Einzelfällen kann sich die Veröffentlichung sogar bis Ende des Jahres hinziehen. In jedem Fall gilt die neue Grundsteuer dann ab 2025. Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich bezahlt. Eigentümer müssen sie jeweils am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November eines Jahres an die Kommune überweisen.

Was bringt es, gegen den Wertbescheid Einspruch einzulegen?

Ein Einspruch gegen den vorliegenden Wertbescheid ist für Eigentümer oft die einzige Möglichkeit, um sich vor einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer zu schützen. Allerdings ist ein Einspruch nicht in jedem Fall sinnvoll.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt nur jenen Eigentümern aktiv zu werden, die ohnehin bereits entsprechende Dokumente vorliegen haben, aus denen ein geringerer Immobilienwert hervorgeht als im Grundsteuerwertbescheid ausgewiesen. Der Grund: Ein einfaches Immobiliengutachten reicht dafür nicht aus. Vielmehr ist von einem Sachverständigen ein sogenanntes Verkehrswertgutachten einzuholen, das entsprechend teuer sein kann.

Alternativ können laut Bund der Steuerzahler auch Kaufverträge samt Kaufpreis als Nachweis herangezogen werden. Das geht aber nur dann, wenn diese innerhalb eines Jahres vor oder nach dem 1. Januar 2022 geschlossen worden sind.

Um gegen den Grundsteuerwertbescheid vorzugehen, sind zwei Voraussetzungen zu beachten:

  1. Rechtskraft des Bescheids : Der Grundsteuerwertbescheid darf noch nicht rechtskräftig sein. Dies ist der Fall, wenn entweder bereits ein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde oder die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen ab Zugang des Dokuments.

  2. Abweichung des Grundsteuerwerts : Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuerwert muss um mindestens 40 Prozent höher sein als der nachgewiesene Wert in einem Gutachten oder Kaufvertrag.

Sollte der Grundsteuerwertbescheid bereits rechtskräftig sein, kann dennoch eine Neuberechnung beantragt werden. Hierfür muss die Abweichung zwischen dem festgesetzten Grundsteuerwert und dem nachgewiesenen Wert jedoch mehr als 15.000 Euro betragen, um eine Korrektur durch das Finanzamt zu erwirken.

Bei diesen Fehlern ist der Wertbescheid anfechtbar

Grundsätzlich gilt: Wurde eine Immobilie vom Finanzamt zu hoch bewertet, hilft als erster Schritt ein Antrag auf Neubewertung des Grundstücks. Für den Einspruch genügt ein formloses Schreiben, eine Begründung ist nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass der Einspruch den Namen des Grundstückseigentümers und die Namen der Miteigentümer (falls vorhanden) enthält. Außerdem sind die Anschrift, das Aktenzeichen, die Steuernummer und das Datum des Wertbescheides anzugeben.

Die häufigsten Fehler beim Wertbescheid sind:

  • Unvollständige Angaben: Fehlende oder unvollständige Angaben in der Feststellungserklärung können zu einer falschen Berechnung der Grundsteuer führen.

  • Falsche Angaben: Falsche Angaben zu Grundstücksfläche, Baujahr, Nutzungsart und Bodenrichtwert können die Steuerlast beeinflussen.

  • Veraltete Daten: Die Verwendung veralteter oder nicht aktualisierter Daten kann zu falschen Festsetzungen führen.