Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Lebensgefährtin in Hessen

Das Landgericht im hessischen Fulda hat gegen einen 59-Jährigen wegen Totschlags an seiner Freundin die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann gilt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. (JENS SCHLUETER)
Das Landgericht im hessischen Fulda hat gegen einen 59-Jährigen wegen Totschlags an seiner Freundin die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann gilt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin sagte. (JENS SCHLUETER) (JENS SCHLUETER/AFP/AFP)

Das Landgericht im hessischen Fulda hat gegen einen 59-Jährigen wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann gilt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar in Alheim seine Freundin erstochen hatte.

Wegen einer schizodepressiven Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt davon überzeugt, dass seine Lebensgefährtin für seine - aus seiner Sicht - ausweglose Situation verantwortlich sei. Nachdem sie ins Bett gegangen war, stach er gegen 05.00 Uhr morgens mit einem 20 Zentimeter langen Messer gezielt in ihren Oberkörper. Die Frau verblutete innerhalb kurzer Zeit.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann ursprünglich wegen Mordes an. Das Gericht sprach ihn wegen seiner Schuldunfähigkeit frei und ordnete seine Unterbringung an.

ald/cfm