Unternehmen und Hausbesitzer verunsichert - Wie Habecks Schwanken beim Wärmepumpen-Desaster Heizungsbauer in die Krise treibt

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) besucht das Unternehmen Stiebel Eltron und montiert eine Wärmepumpe.<span class="copyright">Swen Pförtner/dpa</span>
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) besucht das Unternehmen Stiebel Eltron und montiert eine Wärmepumpe.Swen Pförtner/dpa

Habecks Pläne für die Energiewende sind eine Abfolge von Vor- und Rückschritten. Die Hersteller von Wärmepumpen kämpfen deshalb mit schwankenden Absatzzahlen und verunsicherte Hausbesitzer warten lieber mit größeren Investitionen.

Auch ein Besuch des Ministers bringt keine neuen Aufträge. Das ist den Beehrten während der Wärmewende-Sommerreise von Robert Habeck natürlich schon vorher klar gewesen. Aber einen Fingerzeig für den Ausweg aus der Ertragskrise hätte man sich zum Beispiel beim traditionsreichen Wärmeexperten Stiebel Eltron womöglich schon erhofft.

Denn mehr oder weniger insgeheim macht der Industriezweig das Durcheinander auf höchster staatlicher Ebene für viele Fehlentwicklungen verantwortlich. Die Chronik der gelaufenen Ereignisse offenbart das Dilemma.

Bei den Heizungsbauern statt Kurzarbeit nun Stellenabbau

Die heutige Bilanz der vergangenen Jahre mit heftigen Debatten um Heizungsgesetze und Dämmvorschriften, Neubauverteuerung und Altbausanierung sieht für die Heizungsbauer in Deutschland nicht gut aus. Bei vielen herrscht Kurzarbeit, so etwa für einen Teil der Beschäftigten bei Viessmann und eben bei Stiebel Eltron, wo man die Kurzarbeit demnächst beenden will und sie ersetzen durch: Stellenabbau.

Rund ein Viertel der Kosten sollen weg, berichtete unlängst das „Handelsblatt“. Die 5000 Mitarbeitern des westfälischen Familienunternehmens können sich nun ihre Zukunft ausrechnen. Noch vor nicht allzu langer Zeit war man dort überoptimistisch und hatte sogar die Übernahme eines Werks des Reifen- und Technologiekonzerns Continental zugesagt.

Schwankende Politik - schwankende Absatzzahlen

Rückblickend gesehen ist die Geschichte der Energie-Einspargesetzgebung seit 2020 eine Abfolge von Vor- und Rückschritten, Förderzusagen und abruptem Einkassieren derselben. Die Gesetzeswerke wurden komplizierter und komplizierter.

Diese Art legislativer Springprozession spiegelt sich im schwankenden Absatz des staatlicherseits bevorzugten Heizungstyps, der Wärmepumpe. Davon wurden 2022 und 2023 Rekordstückzahlen verkauft und installiert. 2023 waren es 356.000 Systeme, auch im Vorjahr hatte die vermeintliche Boombranche eine Nachfrage von mehr als 200.000 Wärmepumpen verzeichnet. Im ersten Halbjahr 2024 konnten die Unternehmen nur noch 90.000 absetzen, ein Rückgang von fast 55 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr.

Habecks Ziel bleibt eine Wunschvorstellung

Wobei diese Zahl nicht den eingebauten Heizungsanlagen entspricht, denn es stapeln sich zigtausend Exemplare in den Lagern des Zwischen- und Einzelhandels und beim Handwerk. Der Wunsch der Bundesregierung, ab diesem Jahr 500.000 Wärmepumpen jährlich installiert zu sehen, bleibt genau das: eine Wunschvorstellung.

Als Vertreter in Sachen Wärmepumpe war der Wirtschaftsminister nicht nur bei den betroffenen Unternehmen, sondern auch Handwerksbetrieben und gar Einzelhaushalten, die bereits eine Wärmepumpe im Einsatz haben. Solange er Minister sei, so Robert Habeck dieser Tage, werde es keine Streichung der Wärmepumpenförderung geben.

„Das wirkt wie ein Förderstopp“

Ein Hin und Her rund um die Technik gab es aber schon, von den erratischen Strompreisen für die Verbraucher ganz zu schweigen. Im Frühjahr 2024 wurden Antragsteller digital auf den Herbst vertröstet: Die Software für die reine Onlineauszahlung sei „komplex“. Die KfW versprach damals die „Reservierung“ der Fördermittel ab dem Antragsdatum 27. Februar, aber eine Identifizierung der Antragsteller und dann Auszahlung sei erst voraussichtlich ab September möglich.

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) stellte lakonisch fest: „Das wirkt wie ein Förderstopp“. Wer sich an die Lkw-Maut erinnert fühlte, lag vielleicht nicht ganz falsch. Und wartete lieber ab.

Und so beherrschten auch die jüngsten Schlagzeilen wieder einmal zwei Maßnahmen, die in die Gegenrichtung des Gewünschten zeigen: Zum einen wurde die Förderung der Energieberatung reduziert, wozu Robert Habeck nur darauf verweisen konnte, dass sie immerhin noch 50 Prozent der Kosten beträgt (maximal aber 650,00 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern). Ehe am 6. August praktisch über Nacht gekürzt wurde, waren es noch 80 Prozent.

Ohne Energieberatung wird kaum jemand teuer umbauen

Ohne eine fundierte Energieberatung finden sich kaum private Hauseigentümer bereit, den teuren Umbau ihres bestehenden Gebäudes zu stemmen, der erhebliche Investitionen in Dämmung oder den Einbau von Fußbodenheizungen erfordern kann. Die Beratung ist zudem die einzige Möglichkeit, seriös über die stetig wechselnden Förderbedingungen informiert zu werden. Allein die Inhaltsübersicht der „Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ umfasst eine ganze Internetseite mit den einzelnen Dokumentationen und Änderungsbekanntmachungen zur Förderung von 2020 bis Ende 2023.

Nun steht am 27. August – nach jetziger Planung – der Beginn eines neuen Förderungspakets durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Die Zuschüsse mit den Nummern 522, 459 oder auch 458 richten sich beispielsweise an Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden, an die Wohnungswirtschaft und die Besitzer vermieteter Einfamilienhäuser.

„Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten“ werden beim Einbau einer „klimafreundlichen Heizung“ in bestehende Gebäude übernommen; was förderfähig ist, steht dann allerdings erst im Kleingedruckten. Aus Erfahrung klug geworden, teilt die KfW außerdem mit: „Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht“.

Bauherren warten ab, was die Kommunen planen

Dass der Run auf die Fördermittel den geplagten Heizungsbauern Stiebel Eltron, Viessmann oder Vaillant schnell aus der Patsche helfen wird, scheint unwahrscheinlich. Erst der Abbau der Lager wird zeigen, wie die Nachfrage sich gestalten wird. Dies hat auch damit zu tun, ob die eingebrochene Bautätigkeit eine Renaissance erlebt. Energieberater schätzen, dass viele Bauherren oder Gebäudebesitzer zudem warten wollen, welche Wärmenetze ihre Kommune zu realisieren gedenkt.

Das könnte am Ende günstiger kommen als eine eigene umfangreiche Baumaßnahme. Die außerdem in jenen Kommunen überflüssig wird, in denen es ein Wärmenetz geben wird. Knapp 80 Prozent der Gemeinden sind da noch im Planungsstadium, wenn überhaupt. Schließlich aber werden auch die Kommunen dafür vom Bund gefördert.

Unter den weiteren Gründen für eine abwartende Haltung dürfte sich auch die Frage befinden, wie eine neue Heizung rechtssicher und ohne horrende Kosten mit sogenannten erneuerbaren Energien betrieben werden kann, denn dies wird nach einer Übergangszeit Pflicht. Bis dahin – abhängig von Bundesland und Heimatgemeinde – dürfen auch weiterhin alle Arten von Heizung eingebaut werden. Die Freunde von Öl und Gas nutzen dies, wie die Statistiken der Hersteller zeigen.

Schwankende Politik: Kommt eine CO2-Abgabe auch für Holz?

Eine zweite Schlagzeile konterkarierte außerdem die Beruhigungsbemühungen von Robert Habeck. Dass die Bürger mit ihrer Skepsis gegenüber der Zuverlässigkeit des Staates nicht ganz falsch liegen, bewies nämlich zu Anfang der Woche das Umweltbundesamt: Plötzlich und unerwartet berechnete die Behörde, dem Bundesumweltministerium unterstellt, dass Heizen mit Holz keineswegs CO2-neutral sei, sondern pro Tonne Holz 1,7 Tonnen CO2 ausstoße.

Damit wäre von Rechts wegen eine CO2-Abgabe für rund eine Million Pellet-, Kamin- und andere Holzofenheizungen fällig. Der Schock bei den Verbänden der Holzwirtschaft saß tief, so dass sich das Bundeswirtschaftsministerium sofort bemüßigt sah, festzustellen, dass eine Abgabe auf Holz „nicht geplant“ sei.

Wer den Werdegang des Gebäudeenergiegesetzes und jüngst die Streitigkeiten um den Entwurf des Bundeshaushaltsentwurfes 2025, und zudem noch die teils konkurrierenden EU-Vorschriften betrachtet, wird auf dieser Basis wohl kaum noch zukunftsträchtige Investitionen tätigen wollen.