Urteil gefallen: Die Bettensteuer gilt auch auf Schiffen

Kölner Richter weisen die Klage eines US-Unternehmers ab.

Die von der Stadt erhobene Bettensteuer gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auch für Besucher auf Schiffen. Die Richter werteten die Übernachtungen auf Schiffen, die in Köln vor Anker liegen, als reguläre Übernachtungen, weil das Rheinufer Teil des Kölner Stadtgebietes sei, während der Fluss selbst eine Bundeswasserstraße ist. Auch die „Mannheimer Akte“, auf die sich der Kläger, ein Charterunternehmen aus den USA, bezogen, stehe dem Urteil nicht entgegen. Das Papier aus dem Jahr 1886 verbietet Abgaben auf dem Rhein, die Kommunen zuvor von Schiffseigentümern verlangt hatten. Bei der damaligen Abgabe habe es sich allerdings um eine Art Maut beziehungsweise Zoll gehandelt, der bei der Durchfahrt erhoben wurde, erläutert Gerichtssprecherin Rita Zimmermann-Rohde. „Mit der Akte wollte man verhindern, dass die Schiffe in jeder Stadt abkassiert wurden.“ Für heutige Gäste, die auf Schiffen übernachten, die in Köln ankerten, sei dagegen die Bettensteuer rechtmäßig, urteilten die Richter. Im Vordergrund stehe die Übernachtung auf dem Kölner Stadtgebiet, nicht die Durchfahrt auf dem Fluss. Gegen das Urteil können die Kläger möglicherweise vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen. Hotelier klagten 2016 Bereits im vergangenen Jahr waren die Hotelbetreiber mit einer Klage gegen die Bettensteuer gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln hatte 2016 die Abgabe für rechtmäßig erklärt. Die Bettensteuer beträgt fünf Prozent des Zimmerpreises. Zahlen müssen nur Gäste, die aus privaten Gründen in einem Hotel übernachten. Geschäftsreisende sind von der Steuer befreit, sofern sie den beruflichen Anlass ihres Aufenthalts nachweisen. Die Hotelbetreiber, die die Steuer eintreiben sollen, sahen sich überfordert und klagten, dass Fehler bei der Prüfung der von den Gästen vorgelegten Bescheinigungen zu ihren Lasten gehen könnten. In diesem Fall müsse der Hotelier nachträglich die Steuer übernehmen. Das Gericht wertete den Aufwand jedoch als zumutbar....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta