Weinbergsweg: Gericht verbietet Späti Tische und Stühle vor der Tür

Berlin. Betrunkene Menschen aus aller Welt, lautes Stimmengewirr und zerspringendes Glas: Schon länger stören sich Anwohner an den Zuständen vor dem Spätkauf „Rosenback Kiosk“ am Weinbergsweg unweit des Rosenthaler Platzes. Auf knapp 24 Quadratmetern hatte der Betreiber Tische und Stühle aufgestellt. Knapp 100 Menschen fanden vor der Corona-Pandemie dort Platz. Nun allerdings könnte das für immer der Vergangenheit angehören. Denn das Berliner Verwaltungsgericht hat dem Bezirk Mitte nun recht gegeben, der dem Spätkauf-Betreiber den Schankvorgarten bereits vor zwei Monaten untersagte.

Die Gerichtsentscheidung fiel schon am 11. September, wurde aber erst am Freitag vom Gericht bekannt gegeben. Der Betreiber wollte mit seiner Klage erreichen, dass der Bezirk die Sondernutzungserlaubnis für seinen Vorgarten verlängert. Mitte vergibt diese Genehmigungen allerdings nicht mehr an Spätis, deren Sortiment denen eines Supermarkts entspricht. Diese Regelung ist nach Auffassung der Richter „weder willkürlich oder gleichheitswidrig“. Denn vor allem während der Nachtruhezeiten fänden sich viele Menschen dort zusammen, von denen wiederum „Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft und etwa eine Behinderung des Fußgängerverkehrs“ ausgehe. Der Bezirk habe „nachvollziehbar dargelegt, warum sich aufgrund der zunehmend negativ geprägten Erfahrungen mit Schankvorgärten vor diesen Betrieben das Ergebnis seiner Abwägung geändert habe“.

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