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Urteil: Heimliches Abstreifen des Kondoms beim Sex strafbar

Berlin. Wer beim Geschlechtsverkehr heimlich ein Kondom abstreift, macht sich unter Umständen strafbar. Das entschied das Berliner Kammergericht Ende Juli, wie am Donnerstag bekannt wurde. Demnach erfüllt das sogenannte Stealthing dann den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs, „wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des beziehungsweise der Geschädigten ejakuliert“, heißt es in der Mittelung des Gerichts. Wie Stealthing ohne Samenerguss zu bewerten ist, bleibe vorerst weiter unklar.

Der Entscheidung liegt ein konkreter Fall zugrunde. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte im Dezember 2018 einen Bundespolizisten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Der heute 38-Jährige soll sich im November 2017 mit einer damals 20 Jahre alten Polizeimeisteranwärterin getroffen haben. Beide hatten sich zuvor im Internet kennengelernt. Bei diesem Treffen soll es dann zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sein.

Bundespolizist zog Kondom heimlich wieder ab

Bedingung der Frau war es laut Gericht, dass der Mann ein Kondom verwendet. Der Angeklagte soll zwar eines aufgezogen, es aber beim Akt selbst heimlich wieder abgestreift und dann in die Vagina der Geschädigten ejakuliert haben. Das Amtsgericht verurteilte den Beamten auch zur Zahlung einer Geldstrafe von fast 3100 Euro an die Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat.

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