Urteil im Hitlergruß-Prozess: Melanie Müller für schuldig befunden!
Am Freitagmorgen entschied das Amtsgericht Leipzig, dass Melanie Müller (36) sich "des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" schuldig gemacht hat. Laut 'Bild' war die Sängerin anwesend, als das Gericht weit über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinausging und eine Strafe von 160 Tagessätzen zu 50 Euro verhängte - 80.000 Euro insgesamt.
"Ich habe keinen Zweifel"
Damit ist der Ballermann-Star vorbestraft. Wir erinnern uns: Bei einem Konzert in Leipzig sollen nicht nur im Publikum zum Hitlergruß erhobene Arme zu sehen gewesen sein. Melanie Müller hatte bestritten, die verbotene Geste erwidert zu haben. "Ich habe mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut. Ich verurteile das aufs Schärfste", schrieb sie nach Veröffentlichung der Videoaufnahmen auf Instagram. Das Konzert habe sie sofort abgebrochen, als sie rechtsradikale Parolen bemerkte. Doch Staatsanwalt Thomas Schmelzer sah das anders: "Ich habe keinen Zweifel, dass das ein Hitlergruß war, den sie gezeigt hat."
Melanie Müller ist vorbestraft
Zu Melanie Müllers Beteuerungen, nichts mit Rechtsradikalen am Hut zu haben, erklärte er: "Ein Hitlergruß ist auch strafbar, wenn man kein Nazi ist. Wir müssen auch auf die Situation schauen. Die Videos geben ein klares Bild von der Stimmung im Zelt. Zumindest die Sieg-Heil-Rufe in der zweiten Reihe direkt vor ihr muss sie gesehen oder gehört haben." Mit dem harten Urteil, welches über die Forderungen der Staatsanwaltschaft von 95 Tagessätzen zu 60 Euro hinausging, ist Melanie Müller vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der ehemaligen Dschungelkönigin war zudem Drogenbesitz vorgeworfen worden - Melanie Müller hatte alle Vorwürfe bestritten.
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