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Urteil: Sechs Jahre Haft für den "Emir von Moabit"

Festnahme von Ismet D.: 200 Polizisten durchsuchten 2015 mehrere Objekte in Berlin und vollstreckten die Haftbefehle

Berlin.  Eineinhalb Jahre nach dem Beginn des Prozesses gegen Ismet D., den selbst ernannten "Emir von Moabit", ist der Angeklagte am Donnerstag vom Kammergericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Ein mitangeklagter Komplize erhielt die gleiche Strafe. Das Strafmaß gehört zu den höchsten bislang in Berlin verhängten Strafen gegen Mitglieder der islamistischen Szene. Das zeigt, welche Bedeutung die Behörden den beiden Angeklagten zumessen.

Der 1. Strafsenat des Kammergerichts (Staatsschutzsenat) sah es als erwiesen an, dass die beiden aus der Türkei stammenden, seit vielen Jahren in Berlin wohnhaften Angeklagten Anhänger einer fundamentalistisch-islamistischen Weltanschauung seien, die die Errichtung eines islamisch geprägten Herrschaftssystems unter Geltung der Scharia auch mit gewaltsamen Mitteln befürworten.

Ismet D. führt die Glaubensbruderschaft

Die beiden Angeklagten hätten sich unter Führung des Angeklagten Ismet D. 2010 mit weiteren Gleichgesinnten in Berlin zu einer "Jamaat" (Glaubensbruderschaft) zusammengeschlossen und unter dem Deckmantel des von ihnen mitgegründeten, mittlerweile verbotenen Vereins Fussilet 33 den bewaffneten Kampf der in Syrien aktiven terroristischen Vereinigung "Junud al-Sham" durch Geldzahlungen, die Beschaffung von technischem Gerät und organisatorische Hilfe gefördert. Auch der Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri, verkehrte regelmäßig in der Moschee. Ismet D. war aber bereits im Januar 2015 von Spezialkräften der...

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