US-Amerikanerin nimmt Apfel aus Flieger mit - böse Überraschung beim Zoll

Ein Apfel kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. (Bild: Getty Images)
Ein Apfel kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. (Bild: Getty Images)

Teurer Snack: Eine Passagierin soll dem US-Zoll 500 Dollar Strafe für einen Apfel zahlen. Sie hatte das Obst bei der Einreise nicht ordnungsgemäß deklariert.

Crystal Tadlock versteht die Welt nicht mehr. Die Frau aus Arvada im US-Bundesstaat Colorado soll wegen eines „geschmuggelten“ Apfels 500 Dollar (407 Euro) Strafe an den Zoll zahlen. Tadlock hatte das Obst auf dem Heimflug mit Delta Air Lines von Paris nach Minneapolis erhalten. Die einzeln in Plastiktüten verpackten Äpfel wurden gegen Ende der Reise von Flugbegleitern verteilt, wie die Frau dem Lokalsender „Fox31 Denver“ sagte. Tadlock war nicht hungrig und wollte das Obst für ihren Weiterflug nach Denver aufbewahren. Ein teurer Fehler.

Die Passagierin versäumte es nämlich, den Apfel bei der Einreise in die USA vorzulegen. Sie wurde am Zoll für eine Routineüberprüfung ausgewählt und der Beamte fand den Apfel, der noch in der Plastiktüte mit dem Delta-Logo steckte. „Er fragte mich, ob meine Reise nach Frankreich teuer gewesen sei und ich sagte Ja. Ich verstand nicht ganz, worauf er hinauswollte“, berichtete Tadlock dem Fernsehsender „Und dann sagte er ‚Sie wird noch sehr viel teurer werden, nachdem ich Ihnen 500 Dollar berechne.’“

Tadlock hält die ganze Angelegenheit für extrem ärgerlich. „Es ist wirklich bedauernswert, dass jemand wegen eines Stücks Obst so etwas durchmachen muss und wie ein Krimineller behandelt wird“, klagte sie. Der Zollbeamte habe eindeutig erkennen können, dass der Apfel von der Airline stammte. Tadlock sah auch die Fluggesellschaft in der Mitschuld. Diese hätte das Obst nicht erst am Ende des Flugs aushändigen oder zumindest die Passagiere auf die strengen Einfuhrbestimmungen hinweisen sollen.

Ein Delta-Sprecher sagte dem Sender dazu lediglich: „Wir halten unsere Kunden an, die Vorschriften der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde zu befolgen.“ Auf Anfrage der Tageszeitung „The Washington Post“ betonte die Fluglinie, das ausgegebene Essen sei für den Verzehr an Bord vorgesehen. Eine Überprüfung oder Veränderung der aktuellen Gepflogenheiten sei nicht zu erwarten.

Ein Sprecher der Zoll- und Grenzschutzbehörde lehnte gegenüber der Zeitung eine Stellungnahme zu dem konkreten Fall ab und führte Datenschutzgründe an. Er sagte jedoch: „Alle landwirtschaftlichen Produkte müssen beim Zoll angegeben werden.“ Die Regierungseinrichtung betont auf ihrer Internetseite, dass beim Zoll vorgelegte Waren, die gegen die Einfuhrbestimmungen verstoßen, am Flughafen entsorgt werden können. Wer die verbotenen Produkte aber nicht deklariere, müsse mit Strafen rechnen. Die Regelung betrifft Obst, Gemüse, Pflanzen, Schnittblumen, Fleisch, tierische Erzeugnisse sowie lebende Tiere. Das Verbot soll das Einschleppen von Tierseuchen und fremden Tieren oder Pflanzen in die USA verhindern. In Deutschland gelten beispielsweise für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus dem EU-Ausland Einschränkungen.

Tadlock erwägt, die Strafe vor Gericht anzufechten.