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USA: Fußgänger wird angefahren – und bekommt eine Anzeige

Die Polizei im US-Bundesstaat New Jersey hat einem Unfallopfer einen Strafzettel ausgestellt. (Bild: ddp Images)
Die Polizei im US-Bundesstaat New Jersey hat einem Unfallopfer einen Strafzettel ausgestellt. (Bild: ddp Images)

Ein 57-jähriger Mann wollte die Straße überqueren, ohne den Fußgängerübergang zu nutzen und wurde dabei von einem Auto erfasst – zu allem Übel kassierte er nun sogar noch einen Strafzettel.

Der Unfall ereignete sich am Dienstagabend in Hackensack im US-Bundesstaat New Jersey. Ein Mann namens Daniel Gallagher habe laut der Nachrichtenseite „northjersey.com“ keinen Fußgängerübergang für die Überquerung genutzt – stattdessen lief er einfach über die Straße. Ein Pick-up-Truck übersah den Fußgänger, woraufhin es zum Unfall kam. Während der Fahrer unverletzt blieb, musste der 57-Jährige im örtlichen Krankenhaus behandelt werden. Zu seinem gesundheitlichen Zustand hat die Polizei bisher keine Angaben gemacht.

Die Beamten haben dem Verletzten allerdings einen Strafzettel ausgestellt. Das Überqueren der Straße an nicht dafür vorgesehenen Stellen ist in New Jersey nicht erlaubt, wenn man Fahrzeugen keine Vorfahrt gewährt. Bei Nichtbeachtung kann die Polizei ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet 44 Euro plus Bearbeitungsgebühren verlangen.

Den Autofahrer dagegen treffe laut Gesetz keine Schuld. Ihm wird vonseiten der Polizei nichts zur Last gelegt. Ob er den Fußgänger hätte sehen müssen oder ob er abgelenkt war und deshalb den Unfall verursachte, ist nicht bekannt.

Auch in Deutschland verlangt es die Straßenordnung, sich vorm Überqueren zu vergewissern, dass die Straße frei ist. Laut ADAC heißt es: „Fußgänger müssen den vorrangigen Verkehr beachten und wenn möglich Fußgängerüberwege oder Ampeln nutzen. Wenn es die Verkehrslage erfordert, muss die Straße an Kreuzungen oder Einmündungen überquert werden. Ampeln oder Markierungen sind zu beachten. Nur wenn ein Zebrastreifen aufgebracht ist, haben Fußgänger Vorrang. Aber auch hier gilt: erst durch einen Blick nach rechts und links vergewissern, dass man wahrgenommen wurde, beziehungsweise kein Fahrzeug herannaht, ehe man die Fahrbahn betritt.“