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Verbände fordern umfassenden Schutz für Hinweisgeber

Die Bundesregierung muss eine europäische Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern umsetzen - möglichst umfassend, fordern Verbände.
Die Bundesregierung muss eine europäische Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern umsetzen - möglichst umfassend, fordern Verbände.

Deutschland und die anderen EU-Staaten haben im vergangenen Jahr besseren Schutz für Whistleblower beschlossen. Verbraucherschützer und andere fürchten nun, die neuen Regeln könnten in Deutschland so umgesetzt werden, dass sie Hinweisgeber am Ende sogar abschrecken.

Berlin (dpa) - Transparency International und andere Organisationen fordern von der Bundesregierung einen weitreichenden Schutz von Hinweisgebern.

Diese seien «entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption», heißt es in einem offenen Brief von Transparency Deutschland, dem Bundesverband der Verbraucherzentralen, Reporter ohne Grenzen, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, dem Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik und dem Whistleblower-Netzwerk.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zum Schutz von Menschen, die Missstände melden. Bis Mitte Dezember kommenden Jahres hat die Bundesregierung Zeit, die auf europäischer Ebene vereinbarten Regeln in deutsches Recht zu übernehmen. Darin werden zum Beispiel Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, zuverlässige Meldekanäle einzurichten. Außerdem wird klargestellt, dass neben Angestellten und Beamten etwa auch Praktikanten oder Freiwillige als Hinweisgeber geschützt werden.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die neue Richtlinie erfasst nur Verstöße gegen EU-Recht in einer Reihe von Bereichen. Aufgeführt sind unter anderem Umweltschutz, Verbraucherschutz und Finanzdienstleistungen. Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass die einzelnen Länder den Schutz von Hinweisgeber bei der nationalen Umsetzung auf weitere Bereiche ausdehnen können.

Genau das fordern die Unterzeichner des offenen Briefs, die eine reine Übertragung der EU-Regeln in Deutschland fürchten. Klarheit und Rechtssicherheit seien für Hinweisgeber selbst, aber auch Unternehmen, Verwaltung, Justiz und Presse «nur bei einer vollumfänglichen Regelung gegeben». Daher reiche eine «Schmalspurlösung in Form einer sogenannten «Eins-zu-eins-Umsetzung», die nur Meldungen von Verstößen gegen bestimmtes EU-Recht schützt», nicht aus. «Wenn deutsches Recht außen vor bliebe, würde das den Sinn der EU-Richtlinie in sein Gegenteil verkehren.» Nicht nur das: potenzielle Hinweisgeber könnten abgeschreckt werden, so die Verfasser. «Das Ziel der Richtlinie wäre verfehlt.»

«Wir hätten bei einer «Eins-zu-eins-Umsetzung» eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Hinweisgebern» - nämlich jene, die von der EU-Richtlinie erfasst wären, und den Rest, erklärt die Juristin Louisa Schloussen, die sich bei Transparency International Deutschland mit dem Thema beschäftigt. «Was unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, das wäre selbst für Juristen sehr undurchsichtig.»

So müsste in jedem Fall geprüft werden, ob die deutschen Vorschriften, um die es bei dem gemeldeten Verstoß geht, einen entsprechenden europarechtlichen Hintergrund haben, sagt Schloussen. Für Menschen, die auf Missstände hinweisen wollten, bringe das Risiken mit sich, weil unklar bliebe, ob sie vom Schutz der Richtlinie überhaupt profitieren. «Die Unsicherheit bliebe für Hinweisgeber gegebenenfalls bis zum Richterspruch.» Die Richtlinie sieht zum Beispiel ein Verbot von Repressalien wie einem schlechten Arbeitszeugnis, Kündigung oder Mobbing vor.

Die aktuellen gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz von Hinweisgebern beschreibt Schloussen als Flickenteppich. «In einzelnen Bereichen gibt es in Deutschland schon Regelungen», etwa im Finanzbereich zum Beispiel bei der Verfolgung von Geldwäsche. Zudem gebe die Rechtsprechung grobe Leitlinien vor. Es fehle aber an einem flächendeckenden System.