Verbot droht: Ist dieser Laufschuh zu gut?

US-Sportartikelhersteller Nike hat mit seinem “Vaporfly” für Kontroversen im Sport gesorgt. Der Schuh könnte verboten werden, weil er zu viele Vorteile verschafft.

Nike könnte sein Vaporfly-Modell aus dem Profi-Sport zurückziehen müssen. (Bild: Getty Images)
Nike könnte sein Vaporfly-Modell aus dem Profi-Sport zurückziehen müssen. (Bild: Getty Images)

Der “Vaporfly ZoomX” erhielt zuletzt große Aufmerksamkeit als die Kenianerin Brigid Kosgei damit den bisherigen Marathon-Rekord von Paula Radcliffe einstellte und mit einer Zeit von 2 Stunden 14 Minuten und 4 Sekunden deutlich schneller war als Radcliffe 2003 mit 2 Stunden, 15 Minuten und 25 Sekunden.

Die englische DailyMail berichtet nun, dass der Rekord von Kosgei hinfällig sein könnte, denn der Nike-Laufschuh könnte verboten werden. Ist er ZU gut für den Sport? Entscheidend ist wohl die besondere Sohle des “Vaporfly”.

Besondere Sohle sorgt eventuell für Verbot

“Der Nike ZoomX Vaporfly NEXT% ermöglicht bahnbrechende Geschwindigkeiten mit einem leichteren Design und einem schnelleren Tragegefühl. Er hat mehr Dämpfung unter den Füßen und ein geringeres Gewicht. Das Ergebnis ist eine noch nie dagewesene Energierückgabe und unvergleichlicher Tragekomfort”, beschreibt Nike selbst den Schuh.

Die Karbonfaserplatte in der Sohle sorgt dafür, dass der Läufer bei jedem Schritt etwas Energie zurückgewinnt und sich somit leichter und schneller bewegt. Um diesen Effekt noch zu verstärken, wurde eine Schaumstoffplatte darüber eingesetzt. Beide Methoden sind innovativ, werden nun aber heiß diskutiert.

Auch Zweifel am Kipchoge-Rekord

Auch Eliud Kipchoge trug Schuhe mit dieser Technik bei seinem beeindrucken Marathon-Rekord 2019, bei dem er die 42 Kilometer in unter zwei Stunden zurücklegte. Sein Lauf allerdings war von Start weg nicht offiziell anerkannt.

Schon bald könnten klare Richtlinien aufgestellt werden, aus welchem Material und in welcher Dicke die Laufschuhe in Zukunft gefertigt werden dürfen. Schon jetzt ist festgehalten, dass das Schuhwerk keinen “unfairen Vorteil” erbringen darf.