Von der EU verboten: Diese Gartenpflanzen sind jetzt tabu
Die Europäische Union hat eine lange Liste mit verbotenen Pflanzen, die Sie nicht im Garten anbauen dürfen. Dabei kommt es auf kleine Details an.
Die Pflanzenvielfalt unserer Erde kennt keine Grenzen. So holt sich mancher Hobby-Gärtner exotische Gewächse in den eigenen Garten, um deren Blütenpracht zu bewundern. Allerdings ist dabei längst nicht alles erlaubt – manche Arten sind sogar verboten.
Schon seit Januar 2015 gibt es nämlich eine EU-Verordnung über die "Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten." Darin ist eine Liste von 88 Pflanzen und auch Tieren enthalten, die Sie nicht besitzen dürfen.
Hier erfahren Sie, welche das sind und warum diese Neophyten verboten sind. Die umfassende Liste mit Bildern können Sie hier als PDF herunterladen:
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Liste verbotener Pflanzen - Unionsliste invasiver Arten
Hier bekommen Sie die vollständige Liste von invasiven Pflanzenarten, die in der EU verboten sind und nicht angebaut werden dürfen.
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EU-Verordnung: Verbotene Pflanzen im Garten
Bestimmte invasive Pflanzenarten müssen verboten werden, da sie die biologische Vielfalt hierzulande gefährden könnten. Das Problem der gebietsfremden Arten konnte bislang trotz internationaler Umweltvereinbarungen und diverser Rechtsinstrumente nicht wirksam gelöst werden.
Darum ist auch Ihre Mithilfe wichtig, damit Sie sich weder unbeabsichtigt noch wissentlich solche verbotenen Pflanzenarten in den Garten stellen. Die EU-Länder haben dabei teils eigene nationale Listen.
Von unionsweiter Bedeutung sind aber über 40 Pflanzen, davon 19 ohne wild lebenden Nachweis in Deutschland:
Darüber hinaus gibt es auch 22 weitere Pflanzenarten, die aber schon wild lebend in Deutschland nachgewiesen werden konnten und sich teils sogar weitgehend etabliert haben.
In solchen Fällen ist es nicht mehr unbedingt möglich, die Pflanzen komplett loszuwerden, da einfach der Aufwand sowie die Kosten den Nutzen übersteigen würden. Dennoch gibt es für die EU-Mitgliedsstaaten Richtlinien und Werkzeuge, mit denen die weitere Verbreitung gemanagt werden kann.
Diese 22 Pflanzen gelten also ebenfalls als invasiv und dürfen nicht angebaut werden:
Die Verordnung 1143/2014 in der dritten Fortschreibung des Europäischen Parlaments und des Rates untersagt für all die oben gelisteten Arten die "Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung" strengstens. Dies wurde CHIP auf Nachfrage bei Dr. Stefan Nehring vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nochmals bestätigt.
Bei Baumärkten, Floristen oder Gartenfachgeschäften ist das Risiko sehr gering, diese verbotenen Arten zu finden. Dennoch sollten Sie die verbotenen Pflanzen kennen, denn im Internet stehen möglicherweise Samen der Pflanzen zum Verkauf.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass es verschiedene Unterarten der Pflanzen gibt. So ist beispielsweise nicht jedes Pampasgras verboten, sondern ganz speziell Cortaderia jubata. Oft werden Sorten nämlich einfach unter demselben deutschen Namen zusammengefasst. Achten Sie in der Liste daher immer auf den wissenschaftlichen Namen, der die verbotene Art genau bestimmbar macht.
Wenn Sie solche Pflanzen von der Liste in Ihrem Garten haben, dann ist es unwahrscheinlich, dass Sie dafür ein Bußgeld oder Strafe zahlen müssen – doch wenn es jemandem auffällt, müssen Sie die Pflanzen entfernen und bekommen die Kosten dafür nicht erstattet. Möglicherweise haben Sie diese noch als Altbestand im Garten, da die Liste seit Inkrafttreten 2015 stetig erweitert wurde.
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Liste verbotener Pflanzen - Unionsliste invasiver Arten
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Kleingartenordnung Ihres Bundeslandes beachten
Neben den Pflanzenarten, die per Unionsliste verboten sind, gibt es möglicherweise auch noch weitere Einschränkungen für Kleingärtner, die in der jeweiligen Kleingartenverordnung der Bundesländer festgehalten werden. Diese Regelungen muss jeder Gartenverein einhalten und bei den Mitgliedern durchsetzen.
Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. hat sogar ein eigenes PDF über verbotene Pflanzen zusammengestellt. Hier werden neben den invasiven Arten auch noch zu stark wachsende Pflanzen wie
Bambusgewächse
Chinaschilf
Gewöhnliche Waldrebe
Stauden- sowie Schlingknöterich
Kanadische- und Riesengoldrute
untersagt. Außerdem gibt es eine Reihe an krankheitsübertragenden Pflanzen, die Feuerbrand, Birnengitterrost oder Johannisbeer-Säulenrost übertragen. Auch das Beifußblättrige Traubenkraut, besser bekannt als Ambrosia, ist als starker Allergieauslöser streng verboten.
Wenn Sie sich unsicher sind, werfen Sie einen Blick in Ihre Landeskleingartenverordnung oder bitten Sie Ihren Gartenvorstand um Rat.
Download: PlantNet
PlantNet Pflanzenbestimmung - Android App 3.17.4
Bei "PlantNet Pflanzenbestimmung" (auch Pl@ntNet) handelt es sich um eine Android-App, die Ihnen beim Bestimmen von Pflanzen behilflich ist.
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PlantNet Pflanzenbestimmung iPhone- / iPad-App 3.17.5
Mithilfe der iOS-App "PlantNet Pflanzenbestimmung" (auch Pl@ntNet) können Sie jetzt ganz leicht die Pflanzenwelt Ihres Gartens bestimmen.
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Nicht nur invasive Pflanzen sind verboten
Neben den invasiven Pflanzenarten gibt es natürlich auch solche, die gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen, da aus ihnen Drogen hergestellt werden können. Diese Einschränkungen dürften den meisten Hobby-Gärtnern aber deutlich bekannter sein.
Dazu zählt etwa der Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum), des Cocastrauchs (Erythroxyloum coca) oder auch von Azteken-Salbei (Salvia divinorum). Der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen pro Person wird ab April 2024 allerdings straffrei werden, sobald die neuen Gesetze in Kraft treten.
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