Verbraucherschützer warnen: Bei diesem Telekom-Konkurrenten müssen Sie genau hinsehen
Der vzbv hat einen unseriösen Telefonanbieter ins Visier genommen. Der Telekom-Konkurrent will durch Namensähnlichkeit Verwirrung stiften.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH erhoben. Zwischen Januar 2023 und Juli 2024 gingen über 11.000 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein. Viele Verbraucher hielten die Schreiben des Unternehmens fälschlicherweise für Angebote der Deutschen Telekom und unterschrieben unbewusst neue Verträge.
Der vzbv hat nach einer erfolglosen Abmahnung eine Unterlassungsklage gegen 1N Telecom beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Das Unternehmen bietet ausschließlich 24-Monats-DSL-Verträge an, was nach Einschätzung des vzbv unzureichend ist. Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten angeboten werden. Verbraucher erkennen oft erst nach der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht mit der Deutschen Telekom, sondern mit 1N Telecom einen Vertrag abgeschlossen haben. Bei Verhinderung der Portierung verlangt 1N Telecom Schadensersatz von 419,88 Euro und setzt Inkassofirmen ein.
Verbraucherschützer prüfen Sammelklage gegen 1N Telecom
Der vzbv prüft auch eine Sammelklage gegen 1N Telecom und ruft betroffene Verbraucher dazu auf, sich an einer Umfrage zu beteiligen. Von Januar bis Juli 2024 wurden über 5.500 Beschwerden zu 1N Telecom erfasst. "Wir halten die hohen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegenüber Verbraucher:innen für vollkommen unberechtigt", sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv.
Verbraucher können auf der Seite der Verbraucherzentrale Tipps zum Umgang mit den Schreiben von 1N Telecom finden. Die vzbv nutzt die Umfrageergebnisse, um eine mögliche Sammelklage vorzubereiten.
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