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Verbraucherschutz kritisiert neue Ryanair-Gepäckregel

Ryanair sorgt mit einer neuen Gepäckregel für Aufregung. Der deutsche Verbraucherschutz weiß noch nicht genau, wie er damit umgehen soll.

Ryanair war 2017 nach Passagierzahlen die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas. (Foto: Getty Images)
Ryanair war 2017 nach Passagierzahlen die zweitgrößte Fluggesellschaft Europas. (Foto: Getty Images)

Zuerst die Fakten: Seit dem 1. November dürfen Ryanair-Kunden nur noch eine kleine Tasche kostenlos mit in die Kabine nehmen. Für spanische Verbraucherschützer ist dieser Passus rechtswidrig, da das Luftfahrtgesetz die Fluglinien dazu verpflichte, Reisende inklusive kostenlosem Handgepäck in der Kabine mitzunehmen.

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Der deutsche Verbraucherschutz will (noch) nicht so weit gehen. Bei den neuen Ryanair-Regelungen handele es sich um eine offene Rechtsfrage, teilte Rechtsexpertin Kerstin Hoppe dem Portal “reisereporter.de” mit.

Rechtslage sei noch nicht klar

“Dringend erforderliche” Dinge müssten zwar mit an Bord genommen werden dürfen, wie viel Handgepäck allerdings als “dringend erforderlich” eingestuft werde, sei rechtlich noch nicht geklärt, erklärte sie.

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Einen Punkt kritisierte aber auch der deutsche Verbraucherschutz: Auf der Ryanair-Website wird nicht klar beschrieben, wie schwer die kleine Tasche sein dürfe. Das sei intransparent und nicht rechtskonform. Die Fluglinie entgegnete, die Behauptungen seien nicht korrekt.

Einmal ruderte Ryanair allerdings schon zurück: Ursprünglich sollten die neuen Regeln auch für bereits gebuchte Flüge gelten, davon nahm die Airline aber mittlerweile bereits Abstand.

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