„Verfallsdaten“: Das müssen Sie über den Ablauf Ihres Führerscheins wissen

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Seit dem 19.01.2013 sind alle Führerscheine nur für 15 Jahre gültig. Wer seine Fahrerlaubnis bereits davor hatte, sollte eigentlich bis 2033 Zeit bekommen, seinen Führerschein zu erneuern. Doch der Verkehrsausschuss des Bundesrates empfiehlt nun, die Gültigkeit der ersten Fahrausweise bereits ab 2021 ablaufen zu lassen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Worum geht es? Jeder nach 2013 ausgestellte Führerschein hat ein Verfallsdatum. Nach 15 Jahren, also spätestens 2028, muss das Dokument verlängert werden. Bei vorher ausgestellten Führerscheinen ist das noch anders: Da galt der Lappen ein Leben lang. Ob graues Papier, ob rosa und dreifach gefaltet – es gibt noch eine Menge alter und uralter „Lappen“ im Land, von denen etliche kaum noch lesbar sind oder wie mittelalterliche Urkunden erscheinen. Sie sind deshalb auch leicht fälschbar. Die Bundesländer planen nun, diese alten Papierführerscheine, verteilt über lange Zeiträume, auszutauschen. Am kommenden Freitag trifft sich der Bundesrat, die Kammer der Länder. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat eine Liste von vorgezogenen „Verfallsdaten“. Wer ist von der Neuregelung betroffen? Alle Personen, deren Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Wer seine Fahrerlaubnis später bekommen hat, muss diese schon jetzt alle 15 Jahre erneuern lassen. Wann läuft mein Führerschein ab? Die Erneuerung des Fahrausweises soll gestaffelt ablaufen. Alle Personen, die ihren Führerschein bis einschließlich den 31.12.1998 ausgestellt bekommen haben, müssen ab 2021 ­ – je nach Geburtsdatum – zum Amt. Bis zum Jahr 2024 soll die Erneuerung der Führerscheine dann abgeschlossen sein. Ab 2025 folgen alle, die ihre Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 oder später haben. Bis 2033 sollen die Behörden dann auch damit fertig sein. Eine Ausnahme gilt für alle Personen, die vor 1953 geboren worden sind. Ihnen wird ebenfalls bis 2033 Zeit gegeben. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses glauben, dass einige der Betroffenen aufgrund ihres hohen Alters dann sowieso nicht mehr Autofahren wollen. Was bedeutet das konkret für den Führerscheininhaber? Je nachdem, wann jemand geboren wurde...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung