Verfassungskonform?: Europäischer Gerichtshof soll Aufkaufprogramm der EZB prüfen

Die Europäische Zentralbank kauft jeden Monat für 60 Milliarden Euro Staatsanleihen.

Der Streit um die Anti-Krisen-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) geht in eine neue Runde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ernste Bedenken, ob der massenhafte Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Entscheidung wollen die Richter aber noch nicht fällen, wie sie am Dienstag mitteilten. Stattdessen baten sie zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu prüfen, ob das Aufkaufprogramm der Zentralbank vom Europarecht gedeckt ist. Erst danach will das Verfassungsgericht selbst urteilen. Nach Auffassung des Zweiten Senats unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gebe es „gewichtige Gründe“ für die Annahme, dass das EZB-Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank verstoße, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Möglicherweise überschreite die Notenbank auch ihr Mandat für die Währungspolitik und greife damit in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten ein. „Man zerstört die Grundlagen der Marktwirtschaft“ Der Beschluss für das Aufkaufprogramm könnte aus Sicht des Senats „nicht mehr als währungspolitische, sondern als überwiegend wirtschaftspolitische Maßnahme“ gesehen werden. Für die Wirtschaftspolitik ist die EZB nicht zuständig, die Kompetenz hierfür liegt bei den Mitgliedstaaten. Mit seinem Vorgehen reagiert das Verfassungsgericht auf diverse Beschwerden, unter anderem von Seiten des CSU-Politikers Peter Gauweiler sowie einer Gruppe...Lesen Sie den ganzen Artikel bei berliner-zeitung