Ab sofort aus dem Verkehr gezogen: Diese Kindersitze sind jetzt tabu
Seit September gilt ein neues Verkaufsverbot für Kindersitze nach einer bestimmten Norm. Worauf Sie jetzt beim Kauf besonders achten müssen.
Ab sofort gilt nach der einjährigen Übergangsfrist das endgültige Verkaufsverbot für Kindersitze nach der veralteten Norm UN ECE Reg. 44.
Seit September 2024 sind demnach nur noch Kindersitze nach der neueren Norm UN ECE Reg. 129 (i-Size) im Handel erhältlich. Für Eltern, die bereits einen Sitz nach der alten Norm besitzen, gibt es jedoch Entwarnung: Die Nutzung der alten Sitze bleibt weiterhin erlaubt.
Auf dieses Kürzel müssen Sie künftig achten
Das Kürzel "R 44" oder "R 129 (i-size)" auf Kindersitzen steht nicht etwa für eine Typenbeschreibung, sondern für eine von der EU festgelegte Norm.
Finden können Sie solche Prüfplakette auf der Unter- und Rückseite des Sitzes. In manchen Fällen ist das gelbe oder orange Zeichen auch auf der Seite platziert.
Die Einführung der i-Size-Norm bringt eine Verbesserung in der Kindersicherheit mit sich. Anders als bisher, richtet sich die i-Size-Norm nicht mehr nach dem Gewicht, sondern nach der Körpergröße des Kindes, was als sicherheitsrelevanter angesehen wird.
Zudem müssen i-Size-Kindersitze einen Seitenaufpralltest bestehen, der in der alten Norm nicht vorgeschrieben war.
Ein weiterer Vorteil der i-Size-Norm ist, dass Kinder bis zum Alter von 15 Monaten in Reboardern, also entgegen der Fahrtrichtung, transportiert werden müssen. Diese Regelung soll die Sicherheit erhöhen, da Rückwärtsfahren in diesem Alter als deutlich sicherer gilt, insbesondere bei einem Frontalaufprall.
Darf man Kindersitze mit "R 44" noch benutzen?
Wenn Sie bereits einen Kindersitz vom Norm-Typ "R44" besitzen, dürfen Sie ihn Stand jetzt noch acht Jahre lang weiter verwenden. Allerdings gilt diese Übergangsfrist nur für die zuletzt ausgegebenen Serien "44/03" und "44/04".
Die Vorgängerserien "44/01" und "44/02" dürfen schon seit längerer Zeit nicht mehr verwendet werden.
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