Verlust des Beamtenstatus droht - Polizisten albern rum, plötzlich fällt ein Schuss - jetzt ist das Urteil da

Der Schuss löste sich versehentlich und traf glücklicherweise niemanden. Das Auto war zum Zeitpunkt leer.<span class="copyright">@FanhilfeMg</span>
Der Schuss löste sich versehentlich und traf glücklicherweise niemanden. Das Auto war zum Zeitpunkt leer.@FanhilfeMg

An einem heißen Sommertag im August liefern sich Polizisten eine Wasserschlacht vor dem Augsburger Fußballstadion. Plötzlich fällt ein Schuss aus einer Dienstwaffe, der beinahe einen anderen Beamten trifft. Jetzt ist der Polizist vom Augsburger Landgericht verurteilt worden.

Weil er bei einer Wasserschlacht mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hat, ist ein 28 Jahre alter Polizist vom Landgericht Augsburg verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung.

Das Projektil hatte bei dem Vorfall im August 2023 einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite verfehlt und eine Scheibe durchschlagen. Vier Beamte in dem Bus erlitten Knalltraumata. Der Vorfall ereignete sich vor dem Bundesligaspiel gegen Gladbach vor dem Augsburger Stadion.

Polizist nach Schuss aus Dienstwaffe verurteilt

Der Mann hatte angegeben, er könne sich nicht erklären, warum er geschossen hatte und gab beim Start des Prozesses zunächst an, zu vermuten, er habe wegen der zahlreichen Schießtrainings im Rahmen seiner Ausbildung reflexartig reagiert. Das Gericht glaubte diese Schilderung nicht und entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Er könne sich nur noch daran erinnern, dass er gesehen habe, dass einer der Polizisten im Wagen eine Wasserpistole in der Hand hatte, sagte der 28 Jahre alte Angeklagte - und daran, dass er dachte: „Scheiße, Beschuss!“. Dann habe er einen lauten Knall gehört sowie gesehen, wie ein Kollege in dem Wagen ihn „kreidebleich“ und entsetzt angestarrt habe - und gemerkt, dass er seine Waffe in der Hand hielt.

Die Verteidigung des Polizisten hatte eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung gefordert - und das aus gutem Grund. Wenn nämlich das verhängte Urteil rechtskräftig wird, verliert der junge Mann seinen Beamtenstatus und kann nicht mehr als Polizist arbeiten.

Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bleibt sie unter einem Jahr, gibt es im Beamtenrecht noch einen Spielraum und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job weiter auszuführen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.